Die ISO TS fordert unter Abschnitt 8.5.2.4 den Zeitraum der Befundung zurückgesandter Waren von Kunden zu reduzieren. In letzter Zeit passiert es immer häufiger, dass gerade Zertifizierungsauditoren die Anmerkung zu diesem Absatz so interpretieren, als beinhaltet der Befundungszeitraum ebenfalls die zeitsauer für die fehlerursachenanalyse, Korrekturmassnahmen und deren wirksamer Einführung. An dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass dies NICHT korrekt ist, denn die Anmerkung spricht nicht davon, dass dieser Zeitraum darin eingeschlossen ist, sondern lediglich davon, dass er im Einklang zu den genannten Tätigkeiten stehen muss. Der Befundungszeitraum ist nirgends genau definiert, sollte aber als Zeitraum des Eingangs retournierter Ware bis zum ersten Befund festgelegt werden.















