Qualitätsmanagement Zum Thema Nichterforderlichkeitserklärung

Zum Thema Nichterforderlichkeitserklärung Hot


Zum Thema
„Nichterforderlichkeitserklärung“



  • Weder in der ISO TS
    16949:2002 noch in den geltenden Zertifizierungsregeln und Interpretationen
    wird der Begriff „Nichterforderlichkeitserklärung“ oder „Waiver“ benutzt. Es
    hat sich allerdings die Akzeptanz ergeben, dass über einen „Waiver“
    kundenspezifische Forderungen ausgeschlossen werden
    können.


  • Allerdings können
    „Waiver“ und kundenspezifische KEINE ISO TS 16949:2002 Forderungen
    ausschliessen. Die Zertifizierungsregeln zur ISO sagen eindeutig aus, dass
    lediglich die Elemente 7.3 zur Produktentwicklung ausgeschlossen werden
    können. Beispiel: Der Renault Standard ANQPQ fordert nicht ausdrücklich die
    Durchführung einer DFMEA für Entwicklungslieferanten, sondern gibt sich auch
    mit einer Fehlerbaumanalyse zufrieden. Daraus darf nicht geschlossen werden,
    dass damit die DFMEA der ISO TS für „nicht erforderlich“ erklärt worden ist
    für diesen Kunden. Dies mag vielleicht zufrieden stellend zum Erreichen der
    Kundenforderung sein, jedoch nicht zum Erreichen der Zertifizierung nach ISO
    TS unter Beachtung der Zertifizierungsregeln.


  • In letzter Zeit hat
    es sich eingebürgert, dass TS Lieferanten sich von Ihren Kunden für die TS
    Zertifizierung alles mögliche an Normforderungen ausschliessen lassen durch
    „Waiver“, um an TS Fordeurngen vorbei zu kommen.



Neuigkeiten - Kategorien

Prüfmittelverwaltung auf Basis von MS Access

Prüfmittelverwaltung

  • Prüfmittellisten, -lebensläufe, - detailansichten
  • Statusanzeige Fälligkeit der Kalibrierung
  • Dokumentenverwaltung

Schulungsverwaltung auf Basis von MS Access

Schulungsverwaltung

  • Personalstammdaten, Schulungsstammdaten
  • Statusanzeige Offene Schulungen und Bewertungen
  • Dokumentenverwaltung