Zum Thema
„Nichterforderlichkeitserklärung“
- Weder in der ISO TS
16949:2002 noch in den geltenden Zertifizierungsregeln und Interpretationen
wird der Begriff „Nichterforderlichkeitserklärung“ oder „Waiver“ benutzt. Es
hat sich allerdings die Akzeptanz ergeben, dass über einen „Waiver“
kundenspezifische Forderungen ausgeschlossen werden
können.
- Allerdings können
„Waiver“ und kundenspezifische KEINE ISO TS 16949:2002 Forderungen
ausschliessen. Die Zertifizierungsregeln zur ISO sagen eindeutig aus, dass
lediglich die Elemente 7.3 zur Produktentwicklung ausgeschlossen werden
können. Beispiel: Der Renault Standard ANQPQ fordert nicht ausdrücklich die
Durchführung einer DFMEA für Entwicklungslieferanten, sondern gibt sich auch
mit einer Fehlerbaumanalyse zufrieden. Daraus darf nicht geschlossen werden,
dass damit die DFMEA der ISO TS für „nicht erforderlich“ erklärt worden ist
für diesen Kunden. Dies mag vielleicht zufrieden stellend zum Erreichen der
Kundenforderung sein, jedoch nicht zum Erreichen der Zertifizierung nach ISO
TS unter Beachtung der Zertifizierungsregeln.
- In letzter Zeit hat
es sich eingebürgert, dass TS Lieferanten sich von Ihren Kunden für die TS
Zertifizierung alles mögliche an Normforderungen ausschliessen lassen durch
„Waiver“, um an TS Fordeurngen vorbei zu kommen.















