Rezertifizierung
nach ISO TS 16949:
- Ein Unternehmen,
welches ein Rezertifizierungsaudit hinter sich gebracht hat und Abweichungen
vorliegen hat, bekommt nur dann 90 Tage Abarbeitungszeit zugestanden, wenn das
Gültigkeitsdatum des alten Zertifikates nicht dadurch verletzt wird. D.h.,
dass letztendlich das Zertifikatsgültigkeitsdatum als Frist zählt, wenn dies
früher als 90 Tage nach dem Rezertifizierungsaudit
liegt.















