Die Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) hat im Internet eine Zusammenstellung der verbindlichen Aufbewahrungsfristen für typgenehmigungsrelevante Qualitätsnachweise veröffentlicht (siehe hier).
Fristen, die bisher in anderen Dokumenten der Benennungsstelle genannt wurden, werden damit ungültig.
In Ausnahmefällen können andere Fristen mit dem KBA vereinbart werden.















