ISO TS 16949 Produktentwicklung bei Entwicklungsdienstleistern
Wenn eine Organisation Entwicklungsaufträge an externe Dienstleister vergibt, muss dieser Prozess durch die Organisation gelenkt und überwacht werden.
Diese Tätigkeiten müssen im Audit verifiziert werden und die Nachweise müssen in Übereinstimmung mit den Forderungen aus ISO TS 16949:2002 Absatz 7.3 sein.
Die Schnittstellen zur diesen Dienstleistern müssen zwingend auditiert werden
Beraterfunktion bei ISO TS Zertaudits
Berater dürfen bei einem TS Audit nicht anwesend sein. Selbstverständlich dürfen Berater bei einem zeitgleich stattfindenden 14001 Audit anwesend sein. Diese Berater dürfen dann aber nicht aktiv am TS Audit teilnehmen.
Pflicht der Zertifizierer bei ISO TS Abweichungen:
Der Dezertifizierungsprozess wie er in den ISO TS Regeln beschrieben ist, muss der Organisation zwingend erläutert werden sofern beim Überwachungsaudit Abweichungen auftraten.
Selbstverständlich ist bei Abweichungen im Falle von Zert/Rezertaudits die weitere Vorgehensweise ebenfalls zu erläutern.















