Qualitätsmanagement Wichtige Informationen vom DKD für Auditoren

Wichtige Informationen vom DKD für Auditoren Hot

Der Deutsche Kalibrierdienst (DKD) akkreditiert Kalibrierlaboratorien und vergibt damit die Genehmigung DKD-Kalibrierscheine auszustellen. Grundvoraussetzung dafür ist die Arbeitsweise des Laboratoriums nach DIN EN ISO/IEC 17025, die im Rahmen einer Begutachtung beurteilt wird. Die Beurteilung betrifft dabei die Arbeitsweise nach dem Qualitätsmanagementsystem für das gesamte Laboratorium, also sowohl den zu akkreditierenden als auch den nicht zu akkreditierenden Kalibrierbereich.


Für die beantragte Kalibriertätigkeit werden darüber hinaus die technischen Voraussetzungen begutachtet und überwacht. Das betrifft u. a. die Nachweise der messtechnischen Rückführung, die räumlichen Gegebenheiten und die Kompetenz des Laborpersonals. Führt die Beurteilung zu einem positiven Ergebnis, wird die Akkreditierung mit einem fest umrissenen Akkreditierungsumfang ausgesprochen. Hierfür dürfen DKD-Kalibrierscheine ausgestellt werden.


Die (gültige) Akkreditierungsurkunde beinhaltet also



  1. die Bestätigung der Arbeitsweise des gesamten Laboratoriums nach den Regeln der DIN EN ISO/IEC 17025

  2. die Genehmigung zur Ausstellung von DKD-Kalibrierscheinen für bestimmte Messgrößen bzw. Kalibriergegenstände


Die Akkreditierung besagt, dass die Arbeitsweise und die Abläufe im Laboratorium begutachtet und auch regelmäßig überwacht werden, wobei in beiden Fällen geprüft wird, ob sie den Anforderungen der jeweiligen Norm entsprechen. Wie auch bei Zertifizierungen übernimmt die akkreditierende Organisation dabei keine Garantie oder gar Haftung, dass die Forderungen der Norm in jedem Einzelfall eingehalten werden. Bei Bekanntwerden von Zuwiderhandlungen wird sie jedoch die Akkreditierung aussetzten oder entziehen, falls nicht vom Laboratorium umgehend korrektive Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel ergriffen werden.


Stellt ein akkreditiertes Laboratorium anstelle eines DKD-Kalibrierscheins so genannte Werkskalibrierscheine aus, so kann das verschiedene Gründe haben, wie z.B.:



  1. Die Kalibrierung findet außerhalb des akkreditierten Bereichs statt.

  2. Aus Kostengründen wird auf den DKD-Kalibrierschein verzichtet.

  3. Es werden andere als die akkreditierten Verfahren eingesetzt.

  4. Die akkreditierten Verfahren werden in einem reduzierten Umfang eingesetzt.


a) In diesem Fall hat das Laboratorium seine Kompetenz für diese Kalibrierung gegenüber der Akkreditierungsstelle nicht nachgewiesen.


Häufig wird die Frage gestellt, ob ein Laboratorium für alle Kalibrierungen, die es ausführt, akkreditiert sein muss, oder ob eine Kompetenzbewertung des Auditors ausreichend ist. Die Beurteilung, ob ein Laboratorium kompetent ist, auch andere Kalibrierungen auszuführen als die, für die es akkreditiert ist, erfordert Fachwissen in dem entsprechenden Bereich. Sicher wird z. B. ein Laboratorium, das für die Kalibrierung von Parallelendmaßen höchster Genauigkeit akkreditiert ist, auch in der Lage sein, Messschieber zu kalibrieren. Vorausgesetzt, es verfügt über die entsprechenden rückgeführten Normale, deren Nennmaße möglicherweise außerhalb des akkreditierten Bereichs für Parallelendmaße liegen, und es wendet die in Richtlinien festgelegten Verfahren an bzw. hat das selbst entwickelte Verfahren validiert, könnte die Kompetenz bejaht werden. Dieses Beispiel ist auf andere Messgrößen übertragbar; häufig ist die Beurteilung allerdings schwieriger.


b) Das Laboratorium ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 verpflichtet, Verfahren zu verwenden, die in Normen, von angesehenen technischen Organisationen oder in einschlägigen wissenschaftlichen Texten veröffentlicht wurden. Alternativ müsste es andere Verfahren validieren. Eine Validierung dürfte aber schwierig werden, wenn z. B. ein Expertengremium aussagt, dass der in anerkannten Richtlinien beschriebene Umfang, auch unter Betrachtung der Kalibrierkosten, schon auf das messtechnisch vertretbare Mindestmaß reduziert wurde. Dies darf auch nicht weiter unterschritten werden. Wenn man davon ausgeht, dass die wesentlichen Kosten bei der technischen Durchführung der Kalibrierung entstehen, dürfte der Kostenunterschied zu einem DKD-Schein in den meisten Fällen auch nicht signifikant sein.


Gleiches gilt für die Gründe c) und d). Werden Verfahren mit einem reduzierten Umfang eingesetzt, ist nicht mehr sichergestellt, dass die Ergebnisse im Rahmen der angegebenen Messunsicherheit zuverlässig und auf das Internationale Einheitensystem (SI) rückführbar sind. Größte Wachsamkeit ist geboten, wenn bei der Angabe des Verfahrens die Formulierung „in Anlehnung an die Richtlinie …“ erscheint. Häufig wird hier ein reduziertes Verfahren verwendet, das nicht alle Merkmale des Kalibriergegenstandes erfasst oder eine geringere Anzahl von Messpositionen verwendet. Das reduziert zwar die Kosten, ist aber nicht zum Nachweis der messtechnischen Rückführung geeignet. Die Forderung von DIN EN ISO 9001 nach Rückführung (ISO 9001:2000, Abschnitt 7.6 a) ist damit nicht erfüllt.


Ein weiteres Problem stellt die Festlegung der Kalibrierintervalle dar:


Zwei grundlegende, einander entgegenstehende Kriterien müssen in Einklang gebracht werden, wenn die Entscheidung über die Bestätigungsintervalle für das einzelne Messmittel getroffen wird (DIN ISO 10012-1:1992):



  1. Das Risiko, dass das Messmittel im Einsatz nicht die Spezifikation erfüllt, sollte so gering wie möglich sein.

  2. Die Bestätigungskosten sollten so gering wie möglich gehalten werden.


Aus wirtschaftlichen Erwägungen ist es wünschenswert, die Intervalle möglichst groß zu wählen. Das führt aber zu Problemen, wenn bei der Kalibrierung festgestellt wird, dass eine signifikante Veränderung eingetreten ist. Es muss in diesem Fall rückverfolgt werden, ab wann mit falschen Werten gearbeitet wurde und welche Folgen daraus entstehen können. Die Kosten hierfür können die der Kalibrierung weit übersteigen.


Deshalb ist es für Normale und Kalibriergegenstände sinnvoll, die Intervalle überschaubar klein zu halten, auch wenn durch die Historie nicht zu erwarten ist, dass sich Veränderungen ergeben.


Für die Festlegung gibt es keine vorgeschriebenen Regeln, sondern nur Hinweise an verschiedenen Stellen, welche Einflüsse das Intervall beeinflussen.


Folgende Kriterien können u. a. zur Festlegung der Intervalle verwendet werden:



  • Messbeständigkeit des Prüfmittels

  • Kundenwünsche

  • Forderungen aus Normen oder Gesetzen

  • Erfahrung mit ähnlichen Prüfmitteln

  • Empfehlungen des Herstellers

  • Einsatzbedingungen z.B.

  • Häufigkeit der Benutzung

  • Qualifikation des Benutzers

  • Umgebungseinflüsse z. B.

  • Temperatur

  • Feuchte


Unter dem Gesichtspunkt der geringeren Einsatzhäufigkeit könnte beispielsweise das Intervall der Rekalibrierung für Bezugsnormale größer gewählt werden als das für ein vergleichbares Gebrauchsnormal.

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