Immer mehr Unternehmen - und gerade solche die US amerikanische Bindungen haben - arbeiten in Ihre Personalprozesse gerade die Überprüfung der Personendaten bei Bewerbern in Ihre Prozesse ein.
Hierbei werden Namen in eine Datenbank eingegeben um eine Verbindung mit verdächtigen Gruppen ermitteln zu können. Inwieweit das mit der deutschen Grundgesetzgebung und dem Datenschutz vereinbar ist, steht in Frage.
Bitte besuchen Sie dazu folgenden Link http://ec.europa.eu/external_relations/cfsp/sanctions/index_de.htm
Ihr Simple Quality Team















