Absatz 6.2.2.3:
Frage: Wir verstehen arbeitsrechtliche Unterweisungen am Arbeitsplatz nicht als Q-Aufzeichnungen, da diese keine qualitätsrelevanten Aspekte beinhalten. Ist das so korrekt?
Antwort: Nein, der Scope der ISO TS 16949:2002 Absatz 1.1.a bezieht Arbeitssicherheitsaspekte des Gesetzgebers mit ein.
Absatz 8.1.2:
Frage: Müssen Mitarbeiter, welche mittels BABTEC Prozesse statistisch lenken über SPC statistische Grundlagenkenntnisse besitzen?
Antwort: Ja, Kennntisse über Grundlagen der Streuung, OTG, UTG, OEG, UEG, OWG, UWG, Mittelwert, Range, S, R etc. müssen vorhanden sein.
Absatz: 6.2.2
FRage: Wir weisen den Schulungsbedarf der Werker durch fehlende Qualifikationen in der Q-Matrix auf. Können wir deshalb darauf verziechten daraus einen Schulungsplan zu erstellen?
Antwort: Nur wenn die Q-Matrix dann auch die vollen Funktionen einens Schulunsgplanes abdecken kann - also es muss zu erkennen sein bis wann der Schulungsbedarf gedeckt wird.
Absatz: 5.5.1.1
Frage: Ist die Forderung zum Stoppen der Produktion dadurch abgedeckt, dss Mitarbeiter die Befugnisse zum Sperren der Produkte habe?
Antwort: Nein, es wird eutlich gefordert, dass feszgelegt werden muss wer die Produktion STOPPEN darf. Es empfiehlt sich hierbei je nach Situation ein gestaffeltes Eskalationsverfahren.
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