Mercedes fordert eine Kenntlichmachung am Behälter und auf den Lieferscheinen bei nachgearbeiteten Produkten für mindestens die ersten 3 Lieferungen. Viele Unternehmen versuchen das nicht zu erfüllen mit der Begründung, dass sie regelmaässig zwar Produkte nacharbeiten, aber dies nicht als "Nacharbeit" definieren. Die Norm DIN 55350-11 definiert jedoch deutlich, das Nacharbeit unter die Definition der fertigungs- und montagebedingten Fehlprodukte fällt, d.h. wird die Nachartbeit nicht durchgeführt wäre das Produkt Ausschuss. {xtypo_info}Somit ist Nacharbeit KEIN kalkulierter und geplanter wertschöpfender Prozesse, da FEHLPRODUKTE nicht kalkuliert und geplant werden.{/xtypo_info}















