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THEMA: Auditverschiebung



Auditverschiebung 12 Jan 2011 08:20 #9966

Hallo zusammen,

ich bräuchte dringend einen Tip wie ich in folgender Situation am besten vorgehen kann:

Derzeit ist folgende Situation bei uns im Hause: Unser Mutterwerk hat uns ein neues ERP-System vorgeschrieben was seit dem 03.01.2011 eingesetzt wird.
Dadurch sind in allen Bereichen die Prozesse nicht mehr konform mit unserem aktuellen QMH (ggf. VA´s,AA´s). Nach unsere Einschätzung werden wir noch ca. 3-4 Monate brauchen um das neue System (Prozesse)mit allen noch folgenden Anpassungen zu beschreiben! Da wir aber unser jährliches 2. Ü-Audit im Februar 2011 haben, könnte ich einen Rat gebrauchen wie in dieser Situation verfahren wird!!! Ich habe bereits das QMH (sowie paar VA?s)auf den Status Überarbeitung gesetzt!
Ist dies ausreichend für die kommenden Auditsituation???
Oder sollte ich irgendwie versuchen das Audit wegen besondere Ereignisse zu verschieben???
Ich bin für jede Antwort sehr dankbar.
Gruss
ROL
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  • Beiträge: 1

Aw: Auditverschiebung 12 Jan 2011 09:24 #9967

ROL schrieb:
Hallo zusammen,

ich bräuchte dringend einen Tip wie ich in folgender Situation am besten vorgehen kann:

Derzeit ist folgende Situation bei uns im Hause: Unser Mutterwerk hat uns ein neues ERP-System vorgeschrieben was seit dem 03.01.2011 eingesetzt wird.
..........
Ist dies ausreichend für die kommenden Auditsituation???
Oder sollte ich irgendwie versuchen das Audit wegen besondere Ereignisse zu verschieben???
Ich bin für jede Antwort sehr dankbar.
Gruss
ROL


Hallo Jürgen,
und ein Hallo hier im Forum.

Der Zertzeitplan sieht eine Toleranz von -3 +0 Monate vor. In so fern erledigt sich die Verschiebung.

Ein Ü-Audit muß nicht ein notwendigerweise ein vollständiges Systemaudit sein.

Wenn ich euren Spezialfall richtig interpretiere handelt ihr nach wie vor nach den Kundenforderungen und eure Produktqualität ist nicht gefährdet. Das einzige was sich ändert sind die internen Abläufe, die nach dem neuen System angepasst werden müssen.

Das könnte im schlimmsten Fall zu einer oder mehrerer Hauptabweichung(en) führen, die ein Wiederholungsaudit (Kosten, Meldepflicht bei Kunden) oder Dezertifizierungsverfahren nach sich zieht.

Hier habt ihr dann immer noch 120 Tage Zeit um alles umzustellen.

In jedem Fall empfehle ich euch mit euerer Zertifizierungsgesellschaft in Verbindung zu setzen und den Fall genau zu beschreiben. Zuerst mal mündlich dann in jedem Fall schriftlich. Die Gesellschaft wird euch mit Sicherheit einen verbindlichen Rat erteilen.

Grüßle
Peter
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