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Neuer Erstmusterprüfbericht bei Chargenwechsel?
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THEMA: Neuer Erstmusterprüfbericht bei Chargenwechsel?



Neuer Erstmusterprüfbericht bei Chargenwechsel? 10 Jan 2011 09:08 #9949

Hallo Frauen und Männer....


fordert Ihr einen neuen Erstmusterprüfbericht inkl. neuer Erstmuster von Euren Lieferanten, wenn sich bei Selbigen die Charge eines Materials ändert?

Folgende Punkte die die Notwendigkeit eines erneuten Erstmusterprüfberichts rechtfertigen/fordern sind mir bekannt:

1. Neuteile, die vorher noch nicht geliefert wurden
2. Änderungen des Designs mit Auswirkungen auf Abmessung, Material oder Funktion eines
Serienproduktes
3. Behebung eines Fehlers bei einem bereits zuvor bemusterten Teil, d.h. die Freigabe
erfolgte befristet oder die Erstmuster wurden verworfen.
4. Produktionsverlagerungen von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
5. Wechsel von Unterauftragnehmern oder Dienstleistern, z.B. Wärmebehandlung oder
Beschichtung
6. Prozessänderungen
7. Einführung oder Änderungen von freigegebenen Prüf- oder Testmethoden

ich denke, dass diese Forderung nicht gerechtfertigt ist! Der neuen Charge wird ein neues 3.1 Zeugnis beigelegt welches die Prüfung nach vereinbarten Vorgaben dokumentiert, dass sollte reichen.

Hat jemand da schon andere Vorgaben erfüllen müssen oder sind da Erfahrungen von Euch vorhanden die die Forderung des Kunden rechtfertigen würden?

Danke Euch.

Gruss Milkosch
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Aw: Neuer Erstmusterprüfbericht bei Chargenwechsel? 10 Jan 2011 09:53 #9951

Servus Milkosch,
ihr müßt intern die beschafften Produkte (Chargen) verifizieren und dokumentieren (Rückverfolgbarkeit!).

Wenn eure Erzeugnisse den Anforderungen entsprechen ist alles o.K.

In der TS steht unter 7.4 und genauer unter 7.4.3 steht allerdings auch eine "andere mit dem Kunden vereinbarte Methode".

Hier könnte man ein EMPB herauslesen wollen, wenn man den will. Ich würde mir allerdings dann den EMPB bezahlen lassen.

Grüßle
Peter
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Aw: Neuer Erstmusterprüfbericht bei Chargenwechsel? 10 Jan 2011 10:40 #9955

Hallo Milkosch

Meine Antwort ist ein klares NEIN

MFG E.Pauer
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Aw: Neuer Erstmusterprüfbericht bei Chargenwechsel? 10 Jan 2011 11:06 #9956

Dann sind wir jetzt schon mal zu Viert!

Sogar der Qualitöter des Kunden sagt, dass dies nicht notwendig ist doch der "Knaller" vom Einkauf meint, dass Er das haben muss. Ich habe Ihn nach den Hintergründen dieser Forderung gefragt und haltet Euch fest.... Er, der Einkäufer verweisst mich auf die Forderung der Norm 9001:2008!

Ich hab dann nur gemeint, das eher der Papst ne Geliebte hat als das in der Norm steht! Den Vergleich fand Er nicht so gut aber ich glaube mit dem Argument "das steht in der ISO 9001" (wörtlich) kommt er erst mal nicht mehr.

Ich meine man kann sich auf gewisse Dinge einigen oder diese vereinbaren und einem Vertrag zu Grunde legen doch weder das eine noch das andere war der Fall.

Wie gesagt, wenn sich ein Unterlieferant oder gar der Prozess oder das Design ändert ist das alles keine Frage aber ne Charge.......

Ich danke Euch aber erst mal.

Mahlzeit!

Gruss Milkosch
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Aw: Neuer Erstmusterprüfbericht bei Chargenwechsel? 10 Jan 2011 11:31 #9958

Servus Milkosch,
die 9001 ist deutlich "lässiger" gegenüber der 16949.

In der 9001 steht unter 7.4.2

Vor den Unterpunkten a und b der Satz:

"Soweit angemessen, enthalten diese:"

Verdirb Dirs trotz allem nicht mit dem Einkäufer! Er könnte Dich trotz allem (un)recht piesacken.

Grüßle
Peter
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Aw: Neuer Erstmusterprüfbericht bei Chargenwechsel? 12 Jan 2011 15:49 #9972

Auch ein klares nein von mir. Wer soll das denn bitteschön bezahlen, bzw. welche Ressourcen sollen diese Bemusterungen durchführen.

Stell Dir vor Du fertigst nur Kleinstmengen und musst jedes mal nach Chargenwechsel das Produkt neu bemustern.....

Das Grundmaterial ist doch in der Ersten Erstbemusterung bereits hinterlegt, ebenso in den Vorgaben uas dem Lastenheft / Zeichnung, etc.

Insofern in Eurer WE geprüft wid, ob die Materialzertifikate mit den Vorgaben übereinstimmen, ist eine erneute Erstbemusterung völlig unnötig. Sofern ein Kunde diesen Wunsch hegt, muss dies im Vorfeld vertraglich geklärt sein - gerade im Hinblick auf zusätzliche Aufwände und Kosten.

Freundliche Grüße
Rainer


Gruß
Rainer
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Aw: Neuer Erstmusterprüfbericht bei Chargenwechsel? 13 Jan 2011 05:42 #9974

Hallo Kollegen,

ich danke Euch erst einmal für Eure Beiträge! Es hat sich heraus kristalisiert, dass wir alle gleich über diese Forderung befinden und das wollte ich eben nur wissen.

Gruss Milkosch
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Aw: Neuer Erstmusterprüfbericht bei Chargenwechsel? 13 Jan 2011 08:51 #9976

Laut meinen Erfahrungen war ein Attest 3.1B immer ausreichend.
Mir ist keine Forderung seitens OEM bekannt (wie beliefern fast alle OEM´s),
wir fordern dies auch nicht von Lieferanten.
In unser Firma würde bei solchen Forderungen der Bemusterungsaufwand
ins Unermessliche steigen.
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