Qualit schrieb:
Hallo Forum,
ich stosse auf folgende Frage.
Wie detailiert muß man Prozesse beschreiben?
Hintergrund: ein neues Warenwirtschaftsystem; Im Kern-Prozess Vertrieb/ Beschaffung steht einfach „ EDV“.
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Gruß Qualit
Servus und gutes Neues Reinhard,
ich muss jetzt mal Hinterfragen:
Kann ich davon ausgehen, dass Euer Vertrieb ausschließlich mit Hilfe eures WaWi-Systems verkauft?
Kann ich weiter davon ausgehen, dass Euer Einkauf ausschließlich mit Hilfe eures WaWi-Systems einkauft?
Selbst dann, ist die Eintragung "EDV" nicht korrekt, denn hier könnte man annehmen, dass man mit einem Hardwareteil beliebiger Art arbeiten kann. Hier muss zumindest das WaWi System benannt werden. Dann muss zusätzlich die erfolgreiche Schulung für den Umgang mit dem WaWi System als Grundlage benannt werden.
In der Arbeitsplatzbeschreibung steht dann die Mindestanforderung der jeweiligen Mitarbeiter drin, die natürlich spezielle genau definierte Schulungsinhalte für den Umgang mit dem WaWi-System beschreiben.
Das ist meine Sicht der Dinge.
Grüßle
Peter