Hallo Alexander,
ein gesundes neues Jahr 2011!
Um auf deine Fragen vom letzten Jahr einzugehen
Ausschlaggebend ist, dass der BdoL den Normanforderungen nachkommen kann. Anforderungen, welche sich aus der ISO 9001 ergeben, müssen nachvollziehbar übertragen sein. Die beauftragte Person muss, im Rahmen relevanter Tätigkeiten, fähig und in der Lage sein, notwendige Aufgaben zu erfüllen. Ohne entsprechende Weisungsbefugnisse und Präsenz im Unternehmen – insbesondere im Leitungskreis – wird es einem Externen nicht möglich sein, die Funktion des BdoL zu erfüllen. Bei mehreren eigenverantwortlich gesteuerten Produktionsstandorten, empfehle ich pro Geschäftsführer auch jeweils einen BdoL zu beauftragen. Wenn wir allerdings über ein integriertes Managementsystem reden, welches zentral weitere Produktionsstandorte steuert, könnte es interessant werden einen zentralen BdoL zu beauftragen. Zwecks weiterer Analysen, würde ich mich über nähere Angaben zur Unternehmen-/Konzernsstruktur freuen.
Beste Grüße
Rudi