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Aufbewahrungsfrist für Erstmusterteile
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THEMA: Aufbewahrungsfrist für Erstmusterteile



Aufbewahrungsfrist für Erstmusterteile 13 Dez 2010 07:07 #9785

Hallo,

bei einem Kundenbesuch (kein Audit) bin ich wegen Aufbewahrungsfristen für Erstmusterteile gefragt worden. Daher bin ich gerade auf der Suche in den Dokumenten gerade nach der Aufbewahrungsfrist für Erstmusterteile. Bis jetzt habe ich leider nichts gefunden und wende mich daher an Euch. Genauso wollte er wissen, ob wir dafür immer orginale Erstmuster verwenden. Wir haben unsere Musterteile für die WE-Prüfung einfach "Rückstellmuster" genannt, da dafür nicht immer orginale Erstmuster genommen werden. EInige EM werden bei der Überprüfung verbaut und daher unbrauchbar gemacht. Dann werden Teile genommen, die dem Erstmusterstand genau entsprechen. Kennzeichnung der Rückstellmuster ist klar, aber wie schaut es mit der Aufbewahrungszeit aus. Ich hab in den gängigen Dokumenten gesucht aber leider nichts gefunden.

Bedanke mich im Voraus für Eure Unterstützung.
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Mit freundlichen Grüßen

Roger Jung

Aw: Aufbewahrungsfrist für Erstmusterteile 13 Dez 2010 08:06 #9786

Hallo werter Kollege,

ist doch ganz klar:

Die Erstmuster dienen für Dich als körperlicher Nachweis / Referenz der Erstmusterfreigabe. Die Erstmuster werden solange aufbewahrt, bis die nächste Änderung eintrifft. Falls es keine weiteren Änderungen gibt, wird das Teil bis EOP aufgehoben. Siehe auch Infos VDA Band 2 Kapitel 4.8. "Aufbewahrungsfristen" - weiterhin dienen diese Bauteile gerade im Falle von möglichen Kundenreklamationen als eine Art Sicherheit !

Frag Doch mal unsere werte Kollegin A. S. ob es hier seitens unseres Unternehmens Vorschriften hierzu gibt.

Gruß
Rainer
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Letzte Änderung: 13 Dez 2010 08:21 von RZipperer.

Aw: Aufbewahrungsfrist für Erstmusterteile 13 Dez 2010 08:18 #9790

Servus Roger,
die Erstmuster werden immer bis zur nächsten Freigabe aufbewahrt, ansonsten wisst ihr nicht wie der Zustand zum Zeitpunkt der Freigabe war.

Die nächste Freigabe erfolgt in der Regel dann, wenn ihr Teile aus einem neuen Werkzeug oder einem geänderten Werkzeug in die Serie einfliesen lassen wollt.

Die nächste Freigabe erfolgt aber auch, wenn ihr das Fertigungsverfahren optimiert habt oder nach bestimmten Umständen das Fertigungsverfahren geändert habt.

Eine Historie der Erstmuster wird nicht erwartet.

Grüßle
Peter
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Aw: Aufbewahrungsfrist für Erstmusterteile 13 Dez 2010 14:45 #9798

Hallo Rainer, Hallo Peter

Eure Statements Erstmuster nur bis zur nächsten Änderung aufzuibewahren
sind mit Sicherheit nicht unrichtig,
jedoch kann ich Euch nicht generell zustimmen.

Kundenforderungen wie auch die Aufbewahrungsfristen,
welche sich das Unternehmen selbst auferlegt hat
sind mit zu berücksichtigen.

Im übrigen würde ich speziell sicherheitsrelevante Teile
in jedem Fall über die Letztänderungen hinaus, aufbewahren !

Schöne Grüße
erich
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Aw: Aufbewahrungsfrist für Erstmusterteile 13 Dez 2010 20:34 #9800

Hallo,

ich denke alles ja und/oder nein.

M.E. gibt es keine CSR für die Aufbewahrung der Erstmuster (natürlich aber immer die AKtuelle Version, macht ja auch Sinn)

Darüber hinaus muß/sollte mit dem Kunden geklärt werden (Risikoanalyse). Selbst bei Sicherheitsrelevante Teile wird dies schwer werden (z.B. bei großen Baugruppen ist eine Archivierung sehr kostspielig).

Ich denke besonders ist hier die Dokumentationspflicht hervor zu heben, denn wenn diese (inkl. Fotos) lückenlos archiviert ist ist die "fast" genauso gut.

Gruß
Wolfgang
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VIele Grüße

Wolfgang

Aw: Aufbewahrungsfrist für Erstmusterteile 14 Dez 2010 08:48 #9804

Servus noch mal zusammen,
ich weiß von einem Teil das zwar unsichtbar für den Kunden (OEM) eingebaut wird, aber derart dokumentiert wird, dass der OEM zu jeder Zeit jedes Teil (100%) von Geburt bis zum Einbau weiß wo es sich gerade befindet. Natürlich gehört dazu, dass auch bekannt ist, wie das Teil aussieht, damit meine ich dass sich nur grüne Teile im Umlauf befinden.

Das Teil ist notwendig für die Zulassung des Fz, denn ohne dieses Teil würde eine 50 Perzentil Frau beim seitlichen Crash schwer an der Hüfte verletzt.

Hier wird auch ein Erstmuster aufbewahrt, trotzdem immer und jederzeit die maßlichen und anderen Belange zu 100% gecheckt werden.

Grüßle
Peter
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Aw: Aufbewahrungsfrist für Erstmusterteile 27 Dez 2010 17:22 #9864

hallo zusammen,
das Beste ist, die Aufbewahrung bzw Aufbewahrungsfrist gemeinsam (kunde/Lieferant) zu vereinbaren und dies im Erstmusterbericht festzuhalten.
Aus diversen Gründen kann es vorkommen, dass die Aufbewahrung nicht nötig ist.
gruss, hb
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