Hallo Maria,
ansich geht es euch doch gar nicht darum, nachzuweisen, ob ein Dokument "gelesen" wurde. Und nur mit dem Öffnen von elektronischen Dokus ist vermutlich kein Nachweis erbracht, ob das Dokument a) gelesen und b) verstanden ist.
Hier bevorzuge ich trotz aller technischen Neuerungen lieber die persönliche Unterschrift der Kollegen auf einem Schulungsnachweis mit Verweis auf das betreffende Dokument.
Den Nachweis, ob die Dokus verstanden sind, liefert Euch spätestens das jährliche Systemaudit
Gruß
Rainer