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Zertifizierungsregel bei Verlagerung
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THEMA: Zertifizierungsregel bei Verlagerung



Zertifizierungsregel bei Verlagerung 08 Nov 2010 15:13 #9448

Guten Tag zusammen,

ich habe da eine Frage bezüglich Zertifizeriungregeln bei Verlagerung.

Automobilindustrie Serienfertigung .

Wir sind umgezogen alle Scope und Geltungsbereiche sind gleich geblieben und der Zertifizierer sagt er will uns nochmals Überprüfen ca. 1-2 Tage.

Ich sehe das nicht ein , wie kann ich da vorgehen.

Danke für Ihre Antworten im vorraus.

MFg

Yigit Tamer
  • Devin
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  • Beiträge: 31

Aw: Zertifizierungsregel bei Verlagerung 08 Nov 2010 18:08 #9454

Servus Yigit,
egal was Du einsiehst, so sind die Regeln. (Siehe TS 3)

Ich verstehe nur nicht, dass ein Auditor von 1-2 Tagen spricht.

Hier muss ein komplettes Audit erfolgen.

Hier erfolgt auch eine komplette neue Bemusterung und Freigabeprozedur.

Grüßle
Peter
  • pefiULM
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  • Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
  • Beiträge: 925
Die Zukunft war früher auch besser! (Karl Valentin)

Aw: Zertifizierungsregel bei Verlagerung 09 Nov 2010 05:35 #9458

Hallo,
laß dir dies von der Zertifizierungsgesellschaft begründen bzw. erklären...... .

Die zusätzliche Bemerkung von Peter itte unbedingt berücksichtigen (neue Bemusterung usw.)

Gruß
Wolfgang
  • WolfgangA
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  • Qualitöter
  • Beiträge: 1095
VIele Grüße

Wolfgang
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