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Zertifizierungsregel bei Verlagerung
(1 Leser) (1) Gast
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THEMA: Zertifizierungsregel bei Verlagerung
Zertifizierungsregel bei Verlagerung
08 Nov 2010 15:13
#9448
Guten Tag zusammen,
ich habe da eine Frage bezüglich Zertifizeriungregeln bei Verlagerung.
Automobilindustrie Serienfertigung .
Wir sind umgezogen alle Scope und Geltungsbereiche sind gleich geblieben und der Zertifizierer sagt er will uns nochmals Überprüfen ca. 1-2 Tage.
Ich sehe das nicht ein , wie kann ich da vorgehen.
Danke für Ihre Antworten im vorraus.
MFg
Yigit Tamer
Devin
OFFLINE
Quality Senior
Beiträge: 31
Antwort
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Aw: Zertifizierungsregel bei Verlagerung
08 Nov 2010 18:08
#9454
Servus Yigit,
egal was Du einsiehst, so sind die Regeln. (Siehe TS 3)
Ich verstehe nur nicht, dass ein Auditor von 1-2 Tagen spricht.
Hier muss ein komplettes Audit erfolgen.
Hier erfolgt auch eine komplette neue Bemusterung und Freigabeprozedur.
Grüßle
Peter
pefiULM
OFFLINE
Qualitöter
Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
Beiträge: 925
Die Zukunft war früher auch besser! (Karl Valentin)
Antwort
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Aw: Zertifizierungsregel bei Verlagerung
09 Nov 2010 05:35
#9458
Hallo,
laß dir dies von der Zertifizierungsgesellschaft begründen bzw. erklären...... .
Die zusätzliche Bemerkung von Peter itte unbedingt berücksichtigen (neue Bemusterung usw.)
Gruß
Wolfgang
WolfgangA
OFFLINE
Qualitöter
Beiträge: 1095
VIele Grüße
Wolfgang
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