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Dokumentationspflichtiges Merkmal nach TL 1010
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THEMA: Dokumentationspflichtiges Merkmal nach TL 1010



Dokumentationspflichtiges Merkmal nach TL 1010 19 Okt 2010 17:02 #9211

Wir produzieren Spritzgussteile, der Werkstoff ist grundsätzlich im Brennverhalten unkritisch -brennt nicht an. Vom Werkstoffprüflabor haben wir die Aussage, dass durch den Fertigungsprozess diese Eigenschaft nicht so verändert werden kann, dass er in eine Brennrate läuft.
Der Materialhersteller sichert uns die Eigenschaften über 3.1 Abnahmeprüfzuegnis zu.
Der Kunde ( Automobil )erwartet für jede Materialcharge die Dokumentation der Brennbarkeit. Habe ich eine Möglichkeit die Dokumentation ohne oder nur mit geringem Prüfungsaufwand darzustellen?

Ich danke schon mal für Eure Antworten.

Gruß
Qundnu
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  • Beiträge: 3

Re: Dokumentationspflichtiges Merkmal nach TL 1010 19 Okt 2010 22:03 #9214

Servus Qundnu,
und somit hast Du eine Kundenforderung die Du zu erfüllen hast.

Kannste drehen und wenden wie Du willst. Machs und gut ist. Lass Dir Angebote von verschiedenen Dienstleistern geben und rechne aus, ob das günstiger ist als intern erstellte Dokumente. Das ist das Einzige woran Du denken solltest.

Grüßle
Peter
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  • Beiträge: 925
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Re: Dokumentationspflichtiges Merkmal nach TL 1010 20 Okt 2010 06:31 #9216

Hallo Qundnu,
genau so isses - aus der Nummer raus hilft praktisch nur: sofort in Rente gehen. Ausser: Eure TEile sind so klein, dass sie nicht gebrannt werden können. Dann -so die TL 1010_ "kann" die Durchführung der Prüfung an einem Probekörper vereinbart werden.
Wenn auf der Zeichnung "nur" die TL 1010 angezogen ist, müsst ihr die fertigungsbegleitende Prüfung und die Requalifikation machen und dann ist gut.
Wenn auf der Zeichnung ein "D"-Merkmal vermerkt ist, gehts wie bei der Fleischereifachverkäuferin: darfs ein bißchen mehr sein, das wären dann Nettigkeiten wie: jährliche Unterweisung der betroffenen MitarbeiterInnen in Sachen TL 1010, Aufbewahrung der Prüfergebnisse feuerfest (ich weiss leider grad die notwendige Tresorfeuerschutzklasse nicht auswendig), jährliches D-Teile-Audit (das ihr dann besser tatsächlich macht - auch wenn ihr die ergebnisse nicht vorlegen müsst...)...
Hintergrund: US-Amerikanisches Produkthaftungsrecht, hinter der TL 1010 steht die FMVSS 302(?) in USA, die hat dort Gesetztescharakter - und ist einer der Grundlagen auf denen gerne Schadenersatzprozesse geführt werden.
Wenn ihr viele unterschiedliche Teilenummern an VW und Co liefert, lohnt sich die Anschaffung einer Brennkammer allemal, zumal das mit dem D-Audit, das Du dann bei extern machen (lassen) solltest, auch immer ein Gezerve und Gezetere mit sich bringt - ich hab mit selber machen die besten Erfahrungen (bitte bedenken: Du darfst eine MAterialcharge erst frei geben, wenn die Brennbarkeit nachgewiesen ist, die Produktion unter dem "gesperrt"- Label ist auch nicht so wirklich was man will - kommt vor allem bei unbedarften Besuchern immer gut...).
Sorry - gute Nachrichten gibts nur auf anders lautende Fragen - versuchs halt nochmal:-)
grüßle
T
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