Wünsche einen schönen Guten Tag
bei der Überarbeitung unseres verstaubten Qm-Handbuchs habe ich auch das Inhaltsverzeichnis geändert.
Hier ein kleiner Auszug daraus:
12 Prüfstatus S. 55
Vorschriften zum Nachweis der Produktprüfung in allen
Phasen der Fertigung und Montage
13 Lenkung fehlerhafter Produkte S. 57
Verfahren, die beim Auftreten von Fehlern anzuwenden sind
14 Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen S. 60
Analyse von aufgetretenen Abweichungen
15 Handhabung, Lagerung, Verpackung, Konservierung, Versand S. 62
Vermeidung von Beschädigungen oder Qualitätsbeeinträchtigungen durch falsche Handhabung
16 Lenkung von Qualitätsaufzeichnungen S. 65
System zur lückenlosen Verfolgung von Aufzeichnungen als Nachweis der Konformität mit
den Anforderungen
usw.
Dieses Inhaltsverzeichnis wurde mir vom externen Auditor verworfen, das Inhaltsverzeichnis müsse alle einzelnen Normpunkte enthalten. Ich musste das Verzeichnis entfernen.
Meiner Argumentation, daß "mein" Inhaltsverzeichnis dazu führt, daß ein nicht auf die Norm geschulter Mitarbeiter jetzt im Handbuch etwas erkennnen und finden kann, wurde nicht zugestimmt.
Zu meiner Frage, "wo steht daß", daß das Inhaltsverzeichnis von 1.1 über 4.1 bis 8.5.3 gelistet sein muss, erhielt ich als Antwort: nicht in der Norm, aber in meinen Vorschriften zur Unterlagenkontrolle.
Um das Audit zu bestehen, habe ich das Handbuch wieder geändert, einverstanden bin ich aber nicht.
Gibt es wirklich eine Grundlage, ein Papier, in dem steht, wie genau das Inhaltsverzeichnis aufgebaut sein muss?
Für Kommentare und Hilfe vielen Dank vorab!