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Abteilung aus Geltungsbereich ausschließen?
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THEMA: Abteilung aus Geltungsbereich ausschließen?



Abteilung aus Geltungsbereich ausschließen? 04 Okt 2010 20:25 #9095

Hallo Liebe Simple-Quality User,

Ich habe eine Frage und hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.

Es geht um eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2008

Ich habe eine Kanzlei in der nur die Insolvenzabteilung Zertifiziert werden soll.
Die Kanzlei hat natürlich auch eine Rechtsabteilung, diese möchte ich aber von der Zertifizierung ausschließen.

In diesem Fall werden Verfahren an diese Abteilung übergegeben, wie andere Insolvenzverwalter diese an externe Kanzleien geben müssten.

Wie kann ich dies umsetzen, oder müssen die kompletten Prozesse der "Rechtsabteilung" auch dokumentiert werden?

Ich hoffe mein Problem ist einigermaßen verständlich

Vielen Dank im Vorraus!
  • Benjamin.D
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Letzte Änderung: 04 Okt 2010 20:26 von Benjamin.D.

Re: Abteilung aus Geltungsbereich ausschließen? 05 Okt 2010 04:03 #9096

Hallo,

bin zwar aus der Automobilindustrie und in diesem Bereich nicht so richtig bewandert. Aber nach m.E. ist dies nicht so einfach möglich wenn diese 2 Bereiche unter einer Organisation laufen.

Ich gehe davon aus dass die Kanzlei noch nicht Zertifiziert ist, oder ?
Gibt es MA die in beiden Bereiche arbeiten bzw. zuständig sind, und somit eine klare Trennung der Bereiche ggf. gar nicht eingehalten werden kann ?

Spreche am besten mal einen Zertifizierer an und frage den mal (sollte nichts kosten). Ggf. ist es möglich mit dem Scope den Geltungsbereich klar zu trennen. Wie gesagt einfach mal nachfragen

Gruß
Wolfgang
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VIele Grüße

Wolfgang
Letzte Änderung: 05 Okt 2010 04:04 von WolfgangA.

Re: Abteilung aus Geltungsbereich ausschließen? 05 Okt 2010 06:15 #9098

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die Kanzlei ist noch nicht zertifiziert. Die Zertifizierung steht allerdings zeitnah an.

Es gibt eine klare Trennung. Die Rechtabteilung arbeitet eigentständig und greift auch nicht auf Ressourcen der Insolvenzabteilung zu. Zusätzlich besteht auch eine räumliche Trennung.

Das Problem liegt daran, dass es meiner Ansicht nach ein erheblicher Mehraufwand ist, die komplette Rechtsabteilung mit aufzunehmen.

Gruß,

Benjamin
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Re: Abteilung aus Geltungsbereich ausschließen? 05 Okt 2010 06:31 #9099

O.K.
könnte also klappen wenn der Scope stimmt. Aber ich würde im Vorfeld den Zertifizierer mal kurz ansprechen. Da du ja schon Kontakt zu ihm aufgenommen hast. Wird er dir sicherlich sofort eine Antwort geben können, da er deine Org. und das drumherum ja besser kennt als ich.

Gruß
Wolfgang
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Wolfgang

Re: Abteilung aus Geltungsbereich ausschließen? 05 Okt 2010 12:22 #9102

Ich weiss, dass man nach der ISO9001 die Produktentwicklung ausschliessen kann - doch nur sofern sie NACHWEISLICH nicht betrieben wird.

Also, dass man nach belieben einzelne Abteilungen ausschliessen" kann - das kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen und hab es noch nie gehört. Ich kann mir auch nicht denken, dass ein solches Vorgehen erwünscht oder zugelassen ist weil ich mir (ohne Ahnung von deinem Unternehmen zu haben) soch denke, dass die Rechtsabteilung zur Erbringung eurer Dienstleistung doch sicherlich eine (wenn nicht sogar zentrale) Rolle spielt?!
  • xdave78
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Letzte Änderung: 05 Okt 2010 12:23 von xdave78.

Re: Abteilung aus Geltungsbereich ausschließen? 05 Okt 2010 12:44 #9103

Benjamin.D schrieb:
Hallo Liebe Simple-Quality User,

Ich habe eine Frage und hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.

Es geht um eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2008

Ich habe eine Kanzlei in der nur die Insolvenzabteilung Zertifiziert werden soll.
Die Kanzlei hat natürlich auch eine Rechtsabteilung, diese möchte ich aber von der Zertifizierung ausschließen.

In diesem Fall werden Verfahren an diese Abteilung übergegeben, wie andere Insolvenzverwalter diese an externe Kanzleien geben müssten.

Wie kann ich dies umsetzen, oder müssen die kompletten Prozesse der "Rechtsabteilung" auch dokumentiert werden?

Ich hoffe mein Problem ist einigermaßen verständlich

Vielen Dank im Vorraus!


Servus Benjamin,
Anwaltsbüros werden in der Regel als GbR oder selten als GmbH geführt.

Innerhalb der GbR´s sind die Anwälte jeweils auf selbständiger Basis oder als angestellte der GbR tätig.

Sinn macht eine Zertifizierung der GbR. Ihr wollt aber genau das nicht haben sondern nur die ausgelagerte "Firma" zertifizieren.

Nun könnte man die ausgelagerte Firma als "Insolvenz GmbH" führen, dann ist alles ganz einfach, weil eine eigenständige juristische Person und gut ist. Diese Lösung ist auch besonders geeignet um Kosten und Risiken zu trennen und so weiter. Damit ginge die "Recht GbR" nicht gleich am Stock, wenn bei der "Insolvenz GmbH" mal die Liquidität auf Minus steht.

Es könnte aber auch so gehen, dass die Gesellschafter der Anwalts GbR eine weitere anders besetzte GbR gründen, dann ist die "Insolvenz GbR" zertifizierbar und gut ist. Ich persönlich halte diese Lösung für nicht klar genug getrennt und aus diesem Grund für nicht wirklich praktikabel. Aber Anwälte sind halt Anwälte und die können sehr wohl trennen. Wobei die Trennung der persönlichen Haftung bei einer GbR eh so einfach nicht geht. Hier haftet jeder mit seinem kompletten Privatvermögen.

Grüßle
Peter
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Letzte Änderung: 05 Okt 2010 12:45 von pefiULM. Begründung: Grammatikfehler

Re: Abteilung aus Geltungsbereich ausschließen? 05 Okt 2010 13:22 #9104

Hallo,
also prinzipiell ist es genau das, was nicht im Sinne der Norm ist: mein Versand (ist nur ein symbolisches Beispiel) ist so erdenschlecht, die nehm ich lieber mal aus der Zertifizierung raus. Ich halte die Idee trotzdem für genial, ist aber nicht das Thema...

Für die Entscheidung geht / geht nie nimmer nicht ist ausschlaggebend, wie Ihr die Dienstleistung verkauft - demnach wird es als Zukauf oder als ausgelagerter Prozess angesehen werden (bitte immer dran denken: wir denken streng prozessorientiert...).

Also, die Pflichtprozesse sind bei den Insolvenzlern definiert und erfüllt. Die Leistungen der restlichen Dienstleister dürfte nicht im technischen Sinn genau zu definieren sein. Dann gilt sinngemäß: wird die Dienstleistung 1:1 an den Kunden weiter verkauft, handelt es sich um einen ausgelagerten Prozess, vereinfacht dargestellt ist der zu behandeln wie ein selbst durchgeführter.
Wird noch was dran gemacht (könnte z.B. sein, aufhübschen der Darstellung in einer netten Präsentation...) dann könnte es noch als Zukauf durchgehen.
Ist aber wie oben angesprochen auch Ansichtssache des Zertifizierers, da ein Gespräch vorab ist sicher sicher.
grüßle
T
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Re: Abteilung aus Geltungsbereich ausschließen? 05 Okt 2010 16:38 #9105

Hallo,

ich verstehe kein Unternehmen, das den Aufwand treibt, sich Zertifizieren zu lassen und dies dann nicht für alles tut. Das Kosten-Nutzen Verhältnis erschließt sich mir nicht. Wenn ihr den größten administrativen Aufwand den die Norm mit 5 Dokumentierten Verfahren will, beschrieben habt, brauche ich streng genommen nichts mehr.

Wir haben einen 6 Mann Bereich mit eigenem Zertifikat der hat eine Prozessbeschreibung im OMH und eine Reihe Formulare die es schon gab haben eine Nummer bekommen, aber das wars - keine einzige Arbeitsanweisung.

Wir haben die ISO 9001:2008 - 1994 liegt hinter uns.

Und ob ich 2 Audits und ein Management Review für 2 Prozesse durchführe oder für einen macht den Unterschied nicht.

Wenn du ein guter QMB bist, sollte euer System am Ende so gut sein, das euer Chef (falls ihr einen habt) an einer Zertifizierung für alles gar nicht mehr vorbei kommt, Da bleiben einem ja noch Herausforderungen.

Aber tommmili, muss ich trotzdem widersprechen, sind die Bereiche getrennt ist die Überlegung sehr wohl gerechtfertigt. Zumal Benjamin ja nicht gesagt hat die sind zu schlecht dafür, sondern er scheut den Aufwand.


Gruß

TamTom
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Re: Abteilung aus Geltungsbereich ausschließen? 07 Okt 2010 09:49 #9129

Hallo,
in keinem Fall wollte ich Benjamin unterjubeln, irgendeine Abteilung in seinem Haus sei zu schlecht, um zertifiziert zu werden, ich denke so ist es auch nicht angekommen. Nur unter Zugrundelegung einer fundierten Ursachenanalyse (siehe hier im Forum: 5why:blink: ) stellt sich natürlich die Frage(n): warum ist der Aufwand so hoch (wie er ist) und warum scheut Benjamin resp. sein Chef denselben?
Ich gehe insofern mit tamtom komplett konform: so richtig sinnig wirds wenn man das ganze Unternehmen zertifiziert und nicht nur einzelne Abteilungen (das hat Benjamin so geschrieben - bevor ihr mich schon wieder schlagt). Sollte also in dem selbstverständlich nur virtuellen Beispiel - das wird nie und nimmer nirgends tatsächlich so sein - der Versand zu liedrig sein zum zertifizieren, so sollte das Grund und Anlass sein, den Versand zu verbessern - nicht ihn von der Zertifizierung auszuschliessen.

Last not least: das Beschreiben und Überwachen ausgelagerter Prozesse ist denkbar gut geeignet, sich maßgeblich das Dasein zu versauen. Da ist dann die Differenz des Aufwandes zur Zertifizierung gar nimmer so groß.

Grüßle
T
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Re: Abteilung aus Geltungsbereich ausschließen? 07 Okt 2010 09:53 #9130

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Übrigens wollte ich niemanden schlagen!! Vielleicht habe ich die Antwort nach meiner "Streitsitzung" hier im Haus gehabt, wenns zu hart war Sorry!

Gruß

TamTom
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Letzte Änderung: 07 Okt 2010 09:55 von tamtom. Begründung: Ergänzung
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