Benjamin.D schrieb:
Hallo Liebe Simple-Quality User,
Ich habe eine Frage und hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Es geht um eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2008
Ich habe eine Kanzlei in der nur die Insolvenzabteilung Zertifiziert werden soll.
Die Kanzlei hat natürlich auch eine Rechtsabteilung, diese möchte ich aber von der Zertifizierung ausschließen.
In diesem Fall werden Verfahren an diese Abteilung übergegeben, wie andere Insolvenzverwalter diese an externe Kanzleien geben müssten.
Wie kann ich dies umsetzen, oder müssen die kompletten Prozesse der "Rechtsabteilung" auch dokumentiert werden?
Ich hoffe mein Problem ist einigermaßen verständlich
Vielen Dank im Vorraus!
Servus Benjamin,
Anwaltsbüros werden in der Regel als GbR oder selten als GmbH geführt.
Innerhalb der GbR´s sind die Anwälte jeweils auf selbständiger Basis oder als angestellte der GbR tätig.
Sinn macht eine Zertifizierung der GbR. Ihr wollt aber genau das nicht haben sondern nur die ausgelagerte "Firma" zertifizieren.
Nun könnte man die ausgelagerte Firma als "Insolvenz GmbH" führen, dann ist alles ganz einfach, weil eine eigenständige juristische Person und gut ist. Diese Lösung ist auch besonders geeignet um Kosten und Risiken zu trennen und so weiter. Damit ginge die "Recht GbR" nicht gleich am Stock, wenn bei der "Insolvenz GmbH" mal die Liquidität auf Minus steht.
Es könnte aber auch so gehen, dass die Gesellschafter der Anwalts GbR eine weitere anders besetzte GbR gründen, dann ist die "Insolvenz GbR" zertifizierbar und gut ist. Ich persönlich halte diese Lösung für nicht klar genug getrennt und aus diesem Grund für nicht wirklich praktikabel. Aber Anwälte sind halt Anwälte und die können sehr wohl trennen. Wobei die Trennung der persönlichen Haftung bei einer GbR eh so einfach nicht geht. Hier haftet jeder mit seinem kompletten Privatvermögen.
Grüßle
Peter