Lieber Lutz,
gemäß
§ 4 f-g BDSG muss eine Öffentliche und nicht-öffentliche Stelle die personenbezogene Daten automatisiert erhebt, verarbeitet oder nutzt, einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich bestellen. Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet. Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind.
Die schriftliche Beauftragung alleine ist nicht alles. Der DSB muss nach absolvierter Prüfung die Fachkunde mit einem Zertifikat nachweisen. Die Ausbildung dauert i.d.R. inkl. 80 Stunden z.B.
www.die-tuev-akademie.de/cms/side591.html
Solltest du noch kein Formblatt zur Bestellung des DSB erstellt haben, sende dein Firmenlogo auf
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und du bekommst entsprechendes zurück.
DSB sollte nicht der Admin bzw. IT-Mensch sein. Verantwortlich ist der Unternehmer.
Beste Grüße
Rudi