Forum Suche
Stichwort
Willkommen, Gast
  • Seite:
  • 1

THEMA: Verfahrensanweisungen



Verfahrensanweisungen 16 Sep 2010 17:11 #8899

In meinem neuen Unternehmen gibt es für Vorgänge wie Reklamationsabwicklung, Qualitätsplanung,
Bemusterung von Zukaufmaterialien keinerlei Verfahrensanweisungen.Ich bin der Meinung, dass dies erforderlich ist.
Des Weitereren gibt es auch keinerlei Messvorschriften in dem Unternehmen.

Wie wird dies von euch gesehen?

Gruß
Qundnu
  • Qundnu
  • OFFLINE
  • Quality Beginner
  • Beiträge: 3

Aw: Verfahrensanweisungen 16 Sep 2010 18:19 #8900

Hallo Qundnu,

grundsätzlich muss man nicht alles im Unternehmen durch eine Anweisung regeln. Allerdings würde ich einen beschriebenen Prozess für die Reklamationsbearbeitung unbedingt erwarten. Bei den anderen Punkten denke ich kommt es immer darauf an ... pauschal ist das kaum zu beantworten:

Womit ist das Unternehmen befasst?
Gibt es denn Reklamationen - in welchem Umfang?
Wie wird bezüglich Zukaufmaterialien verfahren - gibt es Vorgehensweisen die in einer Anweisung geregelt werden müssen ... gibt es ggf. andere Dokumente (z.B. Parameterblätter, Einkaufsspezifikationen) ?
etc.

Grüße
Andreas
  • Formazin
  • OFFLINE
  • Quality Senior
  • Beiträge: 34

Aw: Verfahrensanweisungen 17 Sep 2010 05:05 #8902

Hallo Qundnu,
(cooler Name) hallo hier im Forum.

Schön wäre es, wenn Du bei solchen Fragen ein paar Kleinigkeiten mit auf den Weg bringen könntest:

- Welche ISO
- Welcher Tätigkeitsbereich (Auto, Bahn, Flugzeug, HHG, Gartengeräte)
- Handelsfirma oder Hersteller
- mit ohne Lager

Grüßle
Peter
  • pefiULM
  • OFFLINE
  • Qualitöter
  • Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
  • Beiträge: 925
Die Zukunft war früher auch besser! (Karl Valentin)

Aw: Verfahrensanweisungen 17 Sep 2010 06:53 #8903

Hallo im Forum ,

je nach dem welche ISO, als Richtlinie kannst du auch wie folgt vorgehen:

- schau in die Norm und wo beschrieben steht wie z.B. ... muß ein Prozess haben oder ...... muß beschrieben sein, kannst/solltest du einen beschrieben Prozess / Arbeitsanweisung oder etwas ähnliches haben. Dann bist du zumindest auf dem richtigem Weg, er Rest sollte sich dann ergeben.

Gruß
Wolffgang
  • WolfgangA
  • OFFLINE
  • Qualitöter
  • Beiträge: 1095
VIele Grüße

Wolfgang

Aw: Verfahrensanweisungen 17 Sep 2010 10:25 #8908

Hallo Freunde,

Das Thema Verfahrensanweisungen ist manchmal heikel, da manche beharren, dass da genügend Verfahrensanweisungen vorhanden sein müssen, andere verweisen auf die Norm, die besagt; dass insgesamt 6 Verfahrensanweisungen zu beschreiben sind.

Ein Auditor hatte uns damals direkt vorgeworfen, dass wir zuviel bürokramm enstehen lassen durch zuviele Verfahrensanweisungen und dass das net nötig ist.
Ich gebe zu, dass sowohl die Prozess-und Machinenfähigkeit als auch die FMEA bei uns jeweils in einer VA erwähnt wird.
Braucht man wirklich erwähnen, wie Man bein einer FMEA vorgehen darf?

Gruss
Bellamy

Aw: Verfahrensanweisungen 17 Sep 2010 10:38 #8909

Hi,
das ist ja auch kein Problem, 6 Prozessbeschreibung (VA) und die anderen laufen bei uns über "Sub-Prozesse". Wichtig ist halt soviel als nötig und so wenig wie möglich. Das muß jede Organisation für sich ausmachen. Wenn ein Auditor meint ihr habt zu viel, aber ihr sagt das ist für uns richtig, dann ist alles i.O.

Auditor macht eine Bemerkung und ihr Bewertet = alles i.O.

Gruß
Wolfgang
  • WolfgangA
  • OFFLINE
  • Qualitöter
  • Beiträge: 1095
VIele Grüße

Wolfgang
  • Seite:
  • 1
Ladezeit der Seite: 0.82 Sekunden