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Aushang von aushangpflichtigen Gesetzen
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THEMA: Aushang von aushangpflichtigen Gesetzen



Aushang von aushangpflichtigen Gesetzen 30 Aug 2010 07:46 #8753

Hallo allerseits,
es gibt doch die aushangpflichtigen Gesetze, die im Betrieb auszuhängen sind. Der Inhalt des Aushangs (also welche Gesetze) wurde hier schon diskutiert, ist also nicht das Thema. Mir gehts um Folgendes: es gibt (z.B. von einer Bundesbehörde) einen Online-Dienst, mit dessen Hilfe die aushangpflichtigen Gesetze angeschaut werden können. Ist es ausreichend, wenn ich den link publiziere oder muss ich tatsächlich in Papier aushängen? (die Aktualisierung ist einfach nur lästig).
Hinweis: Innerhalb der Organisation haben nicht alle Mitarbeiter Zugang zum Intranet und Internet, jedoch wird niemand "nein" sagen, wenn jemand den Wunsch äußert, etwas nachschauen zu wollen...
Irgend jemand eine Idee, wie die Gesetzeslage bzw Rechtsprechung ist??
Vielen Dank für Rückmeldungen im Voraus.
grüßle
Thomas
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Aw: Aushang von aushangpflichtigen Gesetzen 30 Aug 2010 09:22 #8757

Hallo Thomas,

Juristen findest Du hier vermutlich eher wenige.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß der Gesetztgeber darauf besteht, daß alle aushangpflichtigen Gesetze auch in Papierform ausgehängt werden. Vermutlich ist hier eher gemeint, diese Info dem MA zur Verfügung zustellen. Und natürlich ist der Pflegeaufwand enorm, vorallem, da es seitens Gesetzgeber keine Info an die Firmen gibt, wann ein Gesetz inhaltlich geändert wird / wurde.

Eine Möglichkeit jdem MA den Zugriff auf die Links zu ermöglichen wie folgt:

Was spricht denn dagegen, wenn Ihr in zentral in Eurem Haus eine Internetplatform (Monitor+Maus) hinstellt, wo der MA auf Wunsch die Hyperlinks anklicken kann. Eure IT muss lediglich den Zugriff einschränken, daß wirklich nur auf diese Webistes verlinkt wird und auf nichts anderes. Die Info daß diese Platform existiert kann den MA bsp. einmalig per Serienbrief Ihrer Gehaltsabrechnung beigefügt werden, oder gem. Dirketionsanweisung am schwarzen Brett ausgehängt werden

Hoffe geholfen zu haben

Freundliche Grüße
Rainer
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Aw: Aushang von aushangpflichtigen Gesetzen 01 Sep 2010 14:34 #8791

Hallo zusammen,
soll nochmal jemand behaupten, Normen studieren sei langweilig - einzig mögliche Strafe für solche Behauptungen ist: Gesetzestexte recherchieren. Mir drehen sich die Augen ein. Trotzdem, wen´s interessiert:

Also, Rainer, erst mal vielen Dank, ich hab noch ein bißchen gegruschtelt, hier die Ergebnisse in Kürze (muss dann jeder für sich entscheiden, was sie/er draus macht)
- es gibt kein Gesetz über Aushangpflicht - selbige ist in den einzelnen Gesetzen geregelt
- die Regelungen sind uneinheitlich:

--teils nicht vorhanden (oder ich war zu krummsichtig es zu sehen) Bsp: Betriebsverfassungsgesetz - ist aber allgemein als aushängepflichtig anerkannt
--teils bestehend auf Papier ("...einen Abdruck ....auszuhängen oder auszulegen...) Bsp: Arbeitszeitgesetz (§16)
--teils großzügig offerierend, die Segen der Neuzeit zu nutzen ("...vorhandene Informations- und Kommunikationstechnologie..."), Bsp: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (§12(5))


Welch Wunder: die neueren Gesetze erlauben, per EDV zu veröffentlichen, die jenigen bei denen die letzte Überarbeitung schon ein gutes Weilchen her ist wurden nicht extra deswegen überarbeitet. Ob man daraus schliessen kann, dass der Gesetzgeber die EDV-gestützte Bekanntmachung so ganz prinzipiell zulässt (man muss ja nicht immer alles soooo verbissen sehen...)

Nach dem Motto: man muss dem Auditor auch eine Chance geben werd ich das großzügig händeln: Link einstellen und gut ist, das Thema der Aktualität ist damit auch elegant vom Tisch und auf die ganz super mega hochoffizielle Version verzichten wir so lange, wie wir keine Anwaltskanzlei sind - und das kann dauern.
Grüßle vom als Jurist verkleideten QMB (aber jetzt reichts endgültig..)
Thomas
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    Aw: Aushang von aushangpflichtigen Gesetzen 06 Sep 2010 08:20 #8830

    Hi Thomas,

    jetzt hast Du Dich aber ins Zeug gelegt und Deinen kleinen Faux pas vorher mehr als wett gemacht.

    Gute Recherche !!

    Gruß
    Rainer
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    Aw: Aushang von aushangpflichtigen Gesetzen 07 Sep 2010 06:00 #8846

    Hallo Rainer,
    so bin ich halt: stets um Rehabilitierung bemüht. Sowie ich das dann geschafft habe, kommt die zweite Maxime ins Spiel: jeder blamiert sich so gut er kann. Sorry - AGG vergessen: jede/r blamiert sich so gut sie/er kann...

    Aber nochmal ganz kurz zur Sache, so hab ich es erreicht, dass ich meiner absoluten Lieblingsbeschäftigung - nämlich "abhaken" nachkommen kann: Ich hab noch mit der Mitarbeitervertretung (also das was im richtigen Leber der Betriebsrat ist) abgesprochen, dass wir uns auf die elektronische Publikation via ling beschränken können. Bei der Aushangpflicht handelt es sich vorrangig um eine Maßnahmezur Sicherung der Rechte und Interessen der Arbeitbnehmer, ist also schon ein Thema für die Arbeitnehmervertretungen.
    Vielleicht hilfts ja jemand für aktuelle oder zukünftige Aufgabenstellungen.
    So, nun aber Ernst beiseite, wo ist der nächste Kübel in den ich beidfüssig reinspringen kann???
    Grüßle
    Thomas
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