Hallo zusammen,
soll nochmal jemand behaupten, Normen studieren sei langweilig - einzig mögliche Strafe für solche Behauptungen ist: Gesetzestexte recherchieren. Mir drehen sich die Augen ein. Trotzdem, wen´s interessiert:
Also, Rainer, erst mal vielen Dank, ich hab noch ein bißchen gegruschtelt, hier die Ergebnisse in Kürze (muss dann jeder für sich entscheiden, was sie/er draus macht)
- es gibt kein Gesetz über Aushangpflicht - selbige ist in den einzelnen Gesetzen geregelt
- die Regelungen sind uneinheitlich:
--teils nicht vorhanden (oder ich war zu krummsichtig es zu sehen) Bsp: Betriebsverfassungsgesetz - ist aber allgemein als aushängepflichtig anerkannt
--teils bestehend auf Papier ("...einen Abdruck ....auszuhängen oder auszulegen...) Bsp: Arbeitszeitgesetz (§16)
--teils großzügig offerierend, die Segen der Neuzeit zu nutzen ("...vorhandene Informations- und Kommunikationstechnologie..."), Bsp: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (§12(5))
Welch Wunder: die neueren Gesetze erlauben, per EDV zu veröffentlichen, die jenigen bei denen die letzte Überarbeitung schon ein gutes Weilchen her ist wurden nicht extra deswegen überarbeitet. Ob man daraus schliessen kann, dass der Gesetzgeber die EDV-gestützte Bekanntmachung so ganz prinzipiell zulässt (man muss ja nicht immer alles soooo verbissen sehen...)
Nach dem Motto: man muss dem Auditor auch eine Chance geben werd ich das großzügig händeln: Link einstellen und gut ist, das Thema der Aktualität ist damit auch elegant vom Tisch und auf die ganz super mega hochoffizielle Version verzichten wir so lange, wie wir keine Anwaltskanzlei sind - und das kann dauern.
Grüßle vom als Jurist verkleideten QMB (aber jetzt reichts endgültig..)
Thomas