Noch als Ergänzung zu diesem Thema:
Der VDA bietet mittlerweile E-Learning-Kurse an.
Diese Kurse fallen in Deutschland unter dem "Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG)" und müssen von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sein.
Da dies nicht der Fall ist, sind alle Vertäge über Fernunterricht mit dem VDA nicht gültig.
Weiterhin ist auch das Anbieten entsprechender Kurse gesetzeswidrig.
Jeder der schon entsprechende Kurse besucht hat kann eigentlich sein Geld zurückfordern.
Gruß, Roland Furtmayr