Hallo,
... .dann wird es aber wieder ein Rezert.-Audit (Kosten usw.)
hier ein Auszug aus den IATF Rules 3.Ausgabe #7
7.0 Weitere Auditarten
Transferaudit
Ein Transferaudit findet statt wenn ein nach ISOITS 16949:2002 zertifizierter Klient sich für einen Wechsel
der Zertifizierungsgesellschaft entscheidet. Der Prozess des Transferaudits muss in jedem Fall weiterhin
die Zertifizierungsvorgaben erfüllen. Vor dem Beginn des Übernahmeaudits müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
a) die Zertifizierungsgesellschaft muss sicherstellen dass Klienten, die den Wechsel beantragen,
innerhalb der letzten drei (3) Jahre nicht von einer zu einer anderen IATF zugelassenen Zertifizierungsgesellschaft
gewechselt sind,
.............
C) das bestehende Zertifikat muss solange gültig bleiben bis alle bestehenden Abweichungen als
100%tig gelöst bewertet werden,
d) der Klient darf sich weder in einem besonderen Status eines IATF OEM befinden noch darf
sein ISOlTS 16949:2002 Zertifikat ausgesetzt, annulliert oder entzogen sein.
e) der Klient muss der neuen Zertifizierungsgesellschaft den letzten Auditbericht und alle Feststellungen
der aktuellen Zertifizierungsgesellschaft für den Produktionsstandort und alle entfernten
Unterstützungsfunktionen zur Verfügung stellen,
f) die neue Zertifizierungsgesellschaft muss den vorgelegten Auditbericht und die Feststellungen
überprüfen,
g) die neue Zertifizierungsgesellschaft muss eine Dokumentenprüfung und eine Überprüfung der
Schlüsselkennzahlen für Wirksamkeit des Qualitätsmanagementcyctems durchführen,
h) die neue Zertifizierungsgesellschaft sollte sicherstellen, dass die Mitglieder des Auditteams -
sofern es sich um freie Auditoren handelt - den Klienten nicht vorher schon auditiert haben.
Die neue Zertifizierungsgesellschaft muss den Klienten anweisen, den Vertrag mit der bestehenden Zertifizierungsgesellschaft nicht vor Abschluss der Transferaktivitäten zu kündigen.
Die neue Zertifizierungsgesellschaft muss alle Transferaktivitäten vollständig abschließen (einschließlich
der Punkte a bis g dieses Abschnitts), ein Transferaudit einschließlich der Schließung aller Abweichungen
durchführen und eine Zertifizierungsentscheidung vor dem nächsten, von der vorherigen Zertifizierungsgesellschaft
geplanten Überwachungsaudit bzw. vor dem Ablaufdatum des bestehenden Zertifikates treffen.
Die neue Zertifizierungsgesellschaft muss das Transferaudit durchführen mit der gleichen Anzahl an Audittagen
wie für ein Rezertifizierungsaudit erforderlich (siehe Tabelle 5.2).
Wenn alle Forderungen für eine Zertifizierung erfüllt sind, wird von der neuen Zertifizierungsgesellschaft
ein Zertifikat ausgestellt und ein 3-jähriger Audit- und Zertifizierungszyklus beginnt. Die neue Zertifizierungsgesellschaft
muss ihr zuständiges IATF Oversight Office über den Wechsel des Klienten informieren.
Die neue Zertifizierungsgesellschaft muss die Zertifikatsinformationen einschließlich der vorherigen
IATF Zertifikatsnummer in die IATF Datenbank eintragen. Diese Information muss innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach der Zertifizierungsentscheidung in der IATF Datenbank im vorgegebenen
Format und in Englisch eingetragen werden.
Gruß
Wolfgang