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THEMA: Aufbewahrungsfristen



Aufbewahrungsfristen 09 Mär 2010 11:08 #7349

Hallo ,

und besten Dank nochmals für die vielen Antworten, die ich bisher in diesem Forum erhalten habe.

Meine Frage geht in Richtung Aufbewahrungsfristen:

Wie lange müssen wir unsere Fertigungsunterlagen archivieren falls es vom Kunden keine Spezifischen Vorgaben gibt.
fertigungsunterlagen sind bei uns Arbeitspläne,Stücklisten,Prüfaufzeichnungen.

Gruß aund Danke im Voraus !

R.Blackmore
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Aw: Aufbewahrungsfristen 09 Mär 2010 11:40 #7350

Hallo blackmore,
solange, wie Du Deine Firma vor gesetzlichen, sonstigen rechtlichen Folgen, Garantie und so weiter schützen willst.

Wenn Du zu einem bestimmten Zeitpunkt nachweisen musst, dass Du nach dem Stand der Technik gearbeitet hast und Deine Produkte nachweislich einwandfrei waren, ist ein schriftliches Dokument Gold wert.

So einfach ist das.

Beim Bau sind das sicher andere Terminsituationen, wie in der chemischen Industrie oder bei den Automobilern.

Grüßle
Peter
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Die Zukunft war früher auch besser! (Karl Valentin)
Letzte Änderung: 09 Mär 2010 11:41 von pefiULM.

Aw: Aufbewahrungsfristen 09 Mär 2010 13:54 #7351

Guten Tag blackmore,

um einen groben Anhaltspunkt zu bekommen:
für den Bereich der Automobilindustrie sollten in der Regel Dokumente des "normalen Geschäftsbetriebes" 2 bis 3 Jahre aufbewahrt werden. Diese Dauer reicht normalerweise für den Nachweis der Wirksamkeit des QM-Systems aus.

Für Dokumente mit besonderer Archivierungsdauer (wird vom/mit dem Kunden/Lieferanten festgelegt) werden mindestens 15 Jahre empfohlen. Die 15 Jahre werden einerseits von der mittleren Lebensdauer des Fahrzeuges (nach 15 Jahren sind die meisten Fahrzeuge aus dem Verkehr genommen worden) und vom Produkthaftungsgesetz (10 Jahre Verjährungsfrist + 3 Jahre Einspruchsfrist) hergeleitet.

Literaturhinweis: VDA Band 1 Nachweisführung



Mit freundlichen Grüßen
Sonntag
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Mit freundlichen Gr

Aw: Aufbewahrungsfristen 10 Mär 2010 08:55 #7360

Hallo,

in der Regel sind die gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Kundenforderungen können hiervon abweichen. Im Zweifel ist immer die längste Frist zu wählen. Für Automotive idR 15 Jahre, für Aerospace schon 30 Jahre. Also hängt das auch vom Kunden ab.

Beste Grüße
Thorsten
  • Thor79
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Aw: Aufbewahrungsfristen 10 Mär 2010 09:26 #7364

Hallo,

im Automotive gibt es eine Richtlinie VDA Band 1, falls es dir weiterhilft

Gruß
Wolfgang
  • WolfgangA
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VIele Grüße

Wolfgang

Aw: Aufbewahrungsfristen 17 Mär 2010 18:39 #7476

Hallo,

für die Luft- und Raumfahrtindustrie gibt es als Richtlinie die DIN EN 9130. Diese gibt Vorgaben für unterschiedliche Dokumente. Darüber sind in unserer Branche Kundenforderungen wie EPL + 5 Jahre nicht unüblich. (EPL = End of Product Life).

Es komt eben ganz auf den Kunden / die Branche an.

Grundsätzlich ist aber immer eine elektronische Archivierung zulässig (sogar die EASA erlaubt dies), von daher kann es dir eigentlich egal sein, solange du ein gutes elektronisches Ablagesystem hast.

Gruss
Daniel
  • Daniel_K
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