Guten Tag Ulli,
wie Roland schon erläutert hat, ist die REACH-Verordnung am 1. Juni diesen Jahres inkraftgetreten, so daß die Frage der Umsetzung unabhängig von Kundenwünschen ist.
Sie sind von REACH betroffen, wenn Sie ...
(a) Hersteller oder Importeur chemischer Stoffe sind
und / oder
(b) in Ihrem Betrieb Tätigkeiten mit chemischen Stoffen
oder Zubereitungen (= Mischungen verschiedener Chemikalien, meist fertig gekauft) durchführen.
Folgende Chemikalien und Zubereitungen sind in Ihrem Betrieb von REACH betroffen:
- Einsatzmenge > 1 Tonne pro Jahr
- alle CMR-Stoffe, unabhängig von der Menge.
Stoffe, die im Laufe der 10 Jahre vor Inkrafttreten der REACH-Verordung schon im Handel gewesen sind, können durch die Hersteller / Lieferanten vorregistriert werden; hierbei handelt es sich um den ersten Schritt der Zulassung.
Vorregistrierungsfirst: 01.06.2008 - 30.11.2008.
Für ein Unternehmen ergibt sich mit REACH ein
entscheidendes Problem: wird keine Vorregistrierung der eingesetzten Stoffe durch den Lieferanten vorgenommen, gelten auch nicht die veröffentlichen Übergangsfristen. D.h. mit Ende der Vorregistrierungsfrist werden Sie nicht mehr beliefert!
Ich würde Ihnen folgendes
Vorgehen vorschlagen:
(1.) Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Chemikalien und Zubereitungen Sie in Ihrem Betrieb einsetzen.
(2.) Sortieren Sie alle auf eine Aktivitätenliste, die Sie mit mehr als 1 Tonne pro Jahr einsetzen
oder die CMR-Stoffe sind.
(3.) Fragen Sie bei Ihren Lieferanten an, ob eine Vorregistrierung geplant ist. Wenn nein, sollten Sie handeln!
Abschließend habe ich noch einen Link zu einem
e-Learning Modul angefügt:
ereach.dhigroup.com/MAIN_German/index_German.htm
Viele Grüße aus Aachen
DTB
P.S.: CMR-Stoffe = Kanzerogene (krebserregende), mutagene (erbgutverändernde) oder reprotoxische (fortpflanzungsgefährdende) Stoffe.