Hallo QM-Abteilung,
um dem was Wolfgang sagt noch einen draufzusetzen hier der Auszug aus der VDA 6.1:
Zitat:
Dazu sind Vorgaben erforderlich über z.B.:
- Aufbewahrungsdauer
- Ablageordnung
- Ablageort.
Dabei ist z.B. zu beachten:
- Schutz gegen Feuer, Wasser u.a.
- Speichermedien (Akten, Mikrofilme, DV-Speicher)
- ggf. zusätzliche Sicherheitsablage (Doppelarchivierung, Sicherheitskopie
usw.).
Die Aufbewahrung von - auch nicht mehr aktuellen - Dokumenten muss geregelt
sein, um auch zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen zu können,
dass das QM-System, der Prozess und das Produkt die Qualitätsforderungen
in einem bestimmten Zeitraum erfüllt haben.
Die Dauer der Aufbewahrung (Archivierung) muss sich unter anderem auch
an Forderungen von Gesetzen, allgemeinen Richtlinien, Kunden und Aspekten
der Produkthaftung ausrichten (siehe VDA-Band 1).
Zitat Ende.
Und jetzt: Nicht durchdrehen, sondern Aufbauen. Hier ist viel Schweiß angesagt. Ach ja, auch Geld.
Grüßle
Peter