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Freigabe von Prozessen,dem Handbuch etc.
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THEMA: Freigabe von Prozessen,dem Handbuch etc.



Freigabe von Prozessen,dem Handbuch etc. 09 Feb 2010 15:31 #6895

Guten Tag,

ich habe vor kurzen die Verantwortung für unser bestehendes QM-System übernommen.
Darin wurden bisher Handbuchkapitel und PB vom Ersteller,dem QM-B bzw. MS-Leiter und dem Direktoriat abgezeichnet.
Im QM-Seminar meine ich gehört zu haben das die Norm diesbezüglich keine Vorgaben macht, also auch die Freigabe durch den QM-B ausreichend ist da dieser durch die Oberste Leitung benannt wurde.

Nur leider kann ich dazu keine eindeutige Aussage finden.

Hab ich da recht oder bin ich auf dem Holzweg?
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Aw: Freigabe von Prozessen,dem Handbuch etc. 09 Feb 2010 16:27 #6897

Hallo KHUMB,

du bist auf dem Holzweg

Schau einmal unter 4.2ff Dokumentationsanforderungen Speziel 4.2.2 & 4.2.3 => auf deine Fragen

Zu dem sollten die Prozesse vom Owner und nicht QMB unterschrieben werden, der QMB könnte evtl. für die Formelle Richtigkeit unterschreiben. Der QMB kann doch nicht für alle Prozesse verantwortlich sein, dann kannst du dir auch gleich die Kugel geben

Das QMH so wie ihr es wahrscheinlich habt sollte /muß von er GL / GF unterschrieben sein. Sonst richtet sich doch keiner mehr nach wenn der kleine QMB mal wieder verantwortlich wäre.

Manchmal ist es ganz nützlich die Norm zu lesen und die dazugehörigen Schulungsunterlagen, die hast du doch sicherlich noch, für den Anfang solltest du dir ruhig ein paar postIt einkleben, dies hilft speziell am Anfang ( WICHTIG: Dies meine ich nicht böse)

Wenn du vor kurzen die Verantwortung für das QMS übernommen hast, bist du jetzt der QMB, Sorry dies hört sich so an als ob du dies übernehmen mußtest, hast du eine Schulung zum QMB gemacht ?

Gruß
Wolfgang
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VIele Grüße

Wolfgang

Aw: Freigabe von Prozessen,dem Handbuch etc. 09 Feb 2010 17:39 #6903

Hallo KHUMB

Ergänzung zu Wolfgangs inhaltlich korrekten Aussagen

QMH`s müssen zwar definitiv freigegeben werden,
daß dies durch Unterschriften zu erfolgen hat, ist jedoch keine Forderung !

MFG E.Pauer
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Aw: Freigabe von Prozessen,dem Handbuch etc. 09 Feb 2010 23:14 #6905

KUHMB schrieb:
Guten Tag,

ich habe vor kurzen die Verantwortung für unser bestehendes QM-System übernommen.
Darin wurden bisher Handbuchkapitel und PB vom Ersteller,dem QM-B bzw. MS-Leiter und dem Direktoriat abgezeichnet.


Hallo Michael,
und als erstes mal herzliches Willkommen hier im Forum.

Ich sehe schon Du stellst uns mal kurz auf die Probe. Also gut, dann wäre es sehr freundlich von Dir, wenn wir bitte ein paar grundlegende Fakten wissen dürften, sofern das hier geht. Ansonsten bitte PM (Privatmitteilung), dafür klickst Du einfach auf mein Avatar hier und hangelst Dich durch.

Habt ihr eventuell noch ein QM-Handbuch der "alten Sorte" ? Damit meine ich ein Handbuch in dem jeder Schritt erläutert und beschrieben ist?

Das ist leider heute nicht mehr Standard!

Vielleicht könntest uns noch mitteilen, nach welcher Norm ihr zertifiziert seid und zusätzlich noch bitte die Ziffer dahinter: z.B. /2000 oder so.

Das würde eine Antwort erheblich erleichtern.

Grüßle
Peter
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Letzte Änderung: 09 Feb 2010 23:18 von pefiULM. Begründung: fehler

Aw: Freigabe von Prozessen,dem Handbuch etc. 10 Feb 2010 06:42 #6908

KUHMB schrieb:
Guten Tag,

ich habe vor kurzen die Verantwortung für unser bestehendes QM-System übernommen.
Darin wurden bisher Handbuchkapitel und PB vom Ersteller,dem QM-B bzw. MS-Leiter und dem Direktoriat abgezeichnet.
Im QM-Seminar meine ich gehört zu haben das die Norm diesbezüglich keine Vorgaben macht, also auch die Freigabe durch den QM-B ausreichend ist da dieser durch die Oberste Leitung benannt wurde.

Nur leider kann ich dazu keine eindeutige Aussage finden.

Hab ich da recht oder bin ich auf dem Holzweg?


Guten Morgen,

erstmal vielen Dank für Eure Antworten.
Ich denke ich muss meine Frage etwas genauer stellen.

Mir gehts um ISO 9001:2000 bzw.2008
Es existierst derzeit ein Handbuch, das auch PB enthält. Diese sind jeweils vom Ersteller abgezeichnet, desweiteren vom QM-B und vom Direktoriat.Die Unterlagen für die Mitarbeiter befinden sich im Netzwerk der Firma.


@WolfgangA
Ey , ich durfte QMB werden
Ich konnte aber auch nicht in den von Dir angegeben Kapiteln(die mir natürlich bekannt waren) etwas darüber finden "wie" das Handbuch freigegeben werden muss.Mir gehts wirklich nur um die Normvorgabe!
Wie wir es letztendlich in der Firma handhaben ist wieder eine andere Sache

Sorry für die lästigen Anfängerfragen
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Aw: Freigabe von Prozessen,dem Handbuch etc. 10 Feb 2010 07:01 #6909

Hallo,

danke, für die Info´s und viel Erfolg bei deinen neuen Aufgaben, würd sicherlich Interessant werden.

In 4.2.3 Lenkung von Dokumenten steht doch.....

Die vom QMS geforderten Dokumenten müssen gelenkt werden..... . Das QMH ist doch ein solches, oder ? Dann schau in Kapitel a) Dokumente bzgl. ihrer Angemessenheit vor ihrer Herausgabe zu genehmigen.

Du brauchst dich für Fragen nicht entschuldigen, denn 1. gerade für "Einsteiger" ist dieses Forum auch gedacht deshalb "Simple-Quality" (Willkommen im Boot)

Zitat:
4.2.3 Lenkung von
Dokumenten

Die vom Qualitätsmanagementsystem geforderten Dokumente
müssen gelenkt werden. Aufzeichnungen stellen einen
besonderen Dokumententyp dar und müssen nach den in 4.2.4
genannten Anforderungen gelenkt werden.
Ein dokumentiertes Verfahren zur Festlegung der erforderlichen
Lenkungsmaßnahmen muss eingeführt werden, um

a) Dokumente bezüglich ihrer Angemessenheit vor ihrer
Herausgabe zu genehmigen,

b) Dokumente zu bewerten, sie bei Bedarf zu aktualisieren
und erneut zu genehmigen,

c) sicherzustellen, dass Änderungen und der aktuelle
Überarbeitungsstatus von Dokumenten gekennzeichnet
werden,

d) sicherzustellen, dass gültige Fassungen zutreffender Dokumente
an den jeweiligen Einsatzorten verfügbar sind,

e) sicherzustellen, dass Dokumente lesbar und leicht
erkennbar bleiben,

f) sicherzustellen, dass Dokumente externer Herkunft, die
die Organisation als notwendig für die Planung und den
Betrieb des Qualitätsmanagementsystems
eingestuft hat, gekennzeichnet werden
und ihre Verteilung gelenkt wird, und

g) die unbeabsichtigte Verwendung
veralteter Dokumente zu verhindern und diese in
geeigneter Weise zu kennzeichnen, falls sie aus
irgendeinem Grund aufbewahrt werden.


Gruß
Wolfgang
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VIele Grüße

Wolfgang

Aw: Freigabe von Prozessen,dem Handbuch etc. 10 Feb 2010 07:17 #6911

bei sog. KMU's wäre gut, wenn die Freigabe durch die GL und QMB, QM erfolgt und dieses Dokument als eine von den ersten Seiten des QMHB erscheint.
gruss, hb
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Aw: Freigabe von Prozessen,dem Handbuch etc. 10 Feb 2010 07:51 #6913

KUHMB schrieb:
[quote]KUHMB schrieb:
Guten Tag,


Mir gehts um ISO 9001:2000 bzw.2008

Es existierst derzeit ein Handbuch, das auch PB enthält. Diese sind jeweils vom Ersteller abgezeichnet, desweiteren vom QM-B und vom Direktoriat. Die Unterlagen für die Mitarbeiter befinden sich im Netzwerk der Firma.


@WolfgangA
Ey , ich durfte QMB werden
Ich konnte aber auch nicht in den von Dir angegeben Kapiteln(die mir natürlich bekannt waren) etwas darüber finden "wie" das Handbuch freigegeben werden muss.Mir gehts wirklich nur um die Normvorgabe!

Wie wir es letztendlich in der Firma handhaben ist wieder eine andere Sache

Sorry für die lästigen Anfängerfragen


Hallo Michael,
danke für diese Erläuterungen. Das Statement von WolfgangA brauch ich nicht weiter kommentieren, weil das die Norminhalte sind, die Du suchtest.

Zu Deinen weiteren Bemerkungen (die ich mir erlaubt habe hervorzuheben) eine Empfehlung.

Mach Dir das Leben etwas einfacher in dem Du die nächste Rezertifizierung als Anlass nimmst um das QMH grundlegend zu ändern. Schmeiß dort alle Prozessbeschreibungen raus, die haben dort nichts mehr zu suchen, die gehören zum Controlplan.

Dann hast auch nicht mehr den ganzen Aufwand dass ständig das QMH geändert werden muss, sondern nur noch die Prozessbeschreibungen oder CP´s. Ein QMH hat heute zwischen 20 und 40 Seiten und gut ist.

Im QMH stehen die Qualitätspolitik und die Qualitätsziele. Allein diese zwei Punkte sind eine Verpflichtung der obersten Leitung ( Kapitel 5) und somit zeichnet die oberste Leitung also der Geschäftsführer oder Werkleiter oder wie die bei euch auch immer heißen mögen das QMH ab.

Die Prozessabläufe sind Abläufe die von Sachbearbeitern sichergestellt werden und sind somit nicht von der GF gezeichnet. Wenn die Prozessabläufe in einem Controlplan ablaufen, dann zeichnet der zuständige Qualitäter mit dem Prozesseigner mit.

Wenn Arbeitsanweisungen auch Prüfanweisungen enthalten zeichnet der zuständige Qualitäter neben dem Inhaber ebenfalls.

Jetzt noch ne Kleinigkeit am Rande:
Du schreibst oben, dass bei euch die Dokumente im Netzwerkt der Fima liegen. Wie stellst Du sicher, dass die alten Versionen in persönlichen Ordnern vernichtet werden? Das solltest Du organisieren.

Jetzt hab ich noch ein wenig zu tun.

Grüßle
Peter
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Die Zukunft war früher auch besser! (Karl Valentin)

Aw: Freigabe von Prozessen,dem Handbuch etc. 10 Feb 2010 10:11 #6916

Hallo,

es gibt keine Forderung, dass zB das QMH von der GL freigegeben werden muss, aber es macht einfach Sinn.

Des Weiteren ist - wie Erich geschrieben hat - nicht vorgegeben wie die Freigaben erfolgen soll, aber auch hier macht es Sinn, dass der Prozess-Owner / - Eigner die Prozesse frei gibt und der QMB hier die formelle Normerfüllung (zB bzgl Lenkung überprüft und bestätigt).

Entgegen den Äußerungen von Peter muss die Q-Ploitik und die Q-Ziele nicht im Handbuch benannt sein. Letztere machen auch keinen Sinn, da die Ziele sich in regelmäßigen Intervallen verändern sollten. Und somit eine Änderung des Handbuchs nach sich ziehen würden. Über den Sinn läßt sich hier sicherlich streiten. Denn die Q-Politik und die Q-Ziele sollten transoarent sein und gelebt werden, dazu empfehlen sich Aushänge viel besser als das QMH.

Lt Norm muss im Handbuch nur stehen welche Norm Anwendung findet, eine auflistung aller dokumentierten Verfahren oder entsprechende Verweise (Dokumentenmatrix) und insbesondere die Wechselwirkung der Prozesse.

Alle Anforderungen an ein QMH lassen sich auf 2-3 Seiten zusammenfassen, das ist dann ein schlankes QMH. Mag vielleicht für den ein oder anderen hier etwas irritierend / provokant sein.

Beste Grüße
Thorsten
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