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Gültigkeit von Zertifikaten z.B. nach DIN EN ISO
(1 Leser) (1) Gast

THEMA: Gültigkeit von Zertifikaten z.B. nach DIN EN ISO



Gültigkeit von Zertifikaten z.B. nach DIN EN ISO 02 Okt 2007 08:43 #681

Hallo
1. Als Akkreditierungsgesellschaft für Zertifizierungsgesellschaften im Bereich ISO 9001:2000, 140001 und andere ist heute die TÜV Beteiligungsgesellschaft TGA in Frankfurt allgemein anerkannt. Die dort zugelassenen Zertifizierungsgesellschaften führen das TGA Logo auf ihren Zertifikaten.
2.Andere Zertifizierungsgesellschaften berufen sich auf den gesetzlich nicht geregelten Bereich und stellen ähnliche Zertifikate aus; dazu kommen Beratungsunternehmen, welche sehr hübsche Zertifikate auf Grund interner Audits ausstellen.

Ich sammle solche Zertifikate.(2)
Folgende liegen mir schon vor:
Eierund
QZV
MPQ
SEC Cert
Ingzert
See-BG
wer schickt mir welche aus dem Bereich QM und UM?

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Re:Gültigkeit von Zertifikaten z.B. nach DIN EN ISO 02 Okt 2007 14:01 #689

Hallo,

absolut interessantes Material - wie sieht das hinsichtlich Zertifikatsgültigkeit bei Europäischen ( nicht deutschen ) und aussereuropäischen Lieferanten aus. Hätte hier evtl ein Beispiel, wo ich mir nicht sicher bin, ob das zertifikat korrekt ist.

Um den Lieferanten nicht zu outen würde ich das aber nur direkt schicken und nicht hier einstellen.

freundliche Grüße
Rainer
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Re:Gültigkeit von Zertifikaten z.B. nach DIN EN IS 02 Okt 2007 16:26 #691

Lieber R. Zipperer,
ebenso wie in Deutschland gibt es auch in anderen Ländern ca. 48 offizielle nationale Akkreditierungsstellen. Bitte fragen sie ggf. bei der TGA nach; meine Liste ist derzeit nicht aktuell.

Aber auch im Ausland gibt es viele selbst ernannte Akkreditierungs- und Zertifizierungsgesellschaften.

Ich fand neulich bei einem Stahlhändler in Süddeutschland ein mir unklares englisches Zertifikat.(BTR) Mein Anruf bei der Zertifizierungsstelle ergab dann, dass man mir angeboten hat gemeinsam in "Germany ein big business" zu machen.

Sie haben also Recht mißtrauisch zu sein. Der beste Weg ist immer noch bei der nationalen Akreditierungsstelle nachzufragen ob der Zertifizierer überhaupt bekannt ist.

Oft genügt auch die Anforderung des Handbuches oder von Auszügen um solche Lieferanten in tiefe Verzweiflung zu stürzen.
mfg
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Re:Gültigkeit von Zertifikaten z.B. nach DIN EN ISO 03 Okt 2007 12:44 #697

Werte Kollegen

Klingt ja fast so, als ob es etwas "schlechtes" wäre sich von "irgendjemand" zertifizieren zu lassen.
Wie Sie wissen darf an sich jeder von uns einem Unternehmen dem etwas daran liegt ,ein Zertifikat ausstellen nachdem sie/er aus ureigener persönlichen Sicht(ob qualifiziert bzw akkreditiert oder nicht) bescheinigt daß die Anforderungen der ISO 9001:2000 erfüllt sind. Die ISO 9001 ist ja (interessanter Weise !) keine geschützte Marke.

Schlimm ist es natürlich wenn jemand so tut als ob er akkreditiert wäre ...das ist absolut nicht OK...dann bin ich voll bei Ihnen,-lieber zu überprüfen mit wem ich mich da einlasse...

MFG E.Pauer
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Re:Gültigkeit von Zertifikaten z.B. nach DIN EN IS 02 Nov 2007 19:55 #811

Werter Herr Pauer
Sicher ist es nichts Schlechtes sich von „irgend jemand“ zertifizieren zu lassen.
Es ist aber sicher unbestritten wertlos, wenn
-- der „irgend jemand“ keine Ahnung von dem System, Produkt, oder Prozess hatte.
-- der Zertifizierte dann damit wirbt: „Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000“

Um das gerade zu rücken:. Ich bin immer für Audits durch Fachleute die den jeweiligen Prozess bewerten und ggf. Verbesserungen definieren und anstoßen können.

Bei Zertifizierungsauditoren erwarte ich eine nachweisbare und allgemein anerkannte Qualifikation.

Zu meinem Beitrag vom 02.10.07 siehe weiter oben:
Zwischenzeitlich musste ich feststellen, dass scheinbar auch eine nicht TGA akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft freigiebig das Logo eines TGA akkreditierten Zertifizieren zur Anwendung an die eigenen Kunden weitergibt und diese damit arglistig täuscht..

Consult
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Re:Gültigkeit von Zertifikaten z.B. nach DIN EN IS 11 Nov 2007 19:15 #835

Ich weiss ja nicht für was oder wen Sie kämpfen, aber wenn ich Ihren "PQTIPP A 032" lese, frage ich mich wirklich woher Ihre tiefe innere Überzeugung kommt so etwas zu Papier zu bringen.


Sie Schreiben: "Zum Vergleich: Sie haben ihre Fahrkünste üblicherweise in einer Fahrschule gelernt. Sie fahren nicht besser, weil ein amtlich zugelassener Prüfer diese Fahrkünste nachgeprüft hat. Aber nur so haben Sie einen offiziell anerkannten Führerschein erhalten."

Die Aussage klingt sehr vernünftig. Nur wie kann ich das bitte mit einem Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 vergleichen?
Eine Norm mit einer gesetzlichen Vorgabe zu vergleichen ist wohl unbestritten absurd, geschweige denn einen Zertifizierer als amtlich zugelassen zu bezeichnen.

Erzählen Sie Ihren Kunden etwa, dass Sie durch eine Zertifizierung etwas staatlich anerkanntes bekommen oder suggerieren Sie das nur?

Als interessante Quelle möchte ich mal wikipedia angeben:http://de.wikipedia.org/wiki/Akkreditierung_%28Wirtschaft%29

dort heisst es:

1. LG Bonn, 15.7.1997, 11 O 184/96: Im ungeregelten Bereich hat jeder das Recht, eine Akkreditierungsstelle zu gründen und zu akkreditieren. Dies bedeutet zugleich, daß die TGA in Deutschland nicht die allein verantwortliche Stelle für Akkreditierung von Zertifizierungsstellen ist. TGA/DAR haben keine Monopolstellung. Ein solches Monopol ohne gesetzliche Grundlage würde zudem einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte (Art. 12+14 GG) bedeuten. Es gibt kein festgeschriebenes System der Akkreditierung und Zertifizierung, an das sich jeder zu halten hätte.

2. OLG Köln 6 U 107/97: Die Tätigkeit der Trägergemeinschaft für Akkreditierungen beruht nicht auf dem Auftrag einer hoheitlichen Stelle, der DAR ist keine hoheitliche Stelle.

3. BGH Urteil, 14.5.1998, VII ZR 184/97: Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. DIN hat keine Rechtsnormqualität.
  • webermax
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Re:Gültigkeit von Zertifikaten z.B. nach DIN EN IS 12 Nov 2007 08:38 #836

Hallo Kollegen

Würde mal vermeinen, daß jeder von uns auf dieser Internet Seite der hier was von sich gibt ein ausgebildeter Qualitätsmanager mit gültigem Zertifikat ist.

Und als solche sind wir eben befugt Unternehmen denen etwas darin liegt eine Bescheinigung auszustellen, daß diese die Anforderungen der ISO9001:2000 erfüllen. (Indem wir das auch überprüft haben....ob vor Ort oder durch Unterlagen Prüfung aus der Distanz...)

Damit wäre schon mal die Qualifizierung die Kollege Consult anspricht mehr als erfüllt.

Daß die ISO9001 kein Gesetz ist dürte uns auch allen klar sein, sonst würden wir das Thema mit seine Freiräumen hier ja nicht diskutieren.

Wenn sich jemand jedoch, -wie von Kollegen Consult angemerkt mit fremden Federn (Akkreditierung) schmückt ist dies absolut nicht in Ordnung...um nicht zu sagen Betrug..also Gesetzesbruch....

MFG E.Pauer
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Re:Gültigkeit von Zertifikaten z.B. nach DIN EN IS 12 Nov 2007 10:49 #837

webermax schrieb:
Ich weiss ja nicht für was oder wen Sie kämpfen, aber wenn ich Ihren "PQTIPP A 032" lese, frage ich mich wirklich woher Ihre tiefe innere Überzeugung kommt so etwas zu Papier zu bringen.


Hallo,
bitte nicht zu persönlich werden sondern mehr argumentativ die eigene Meinung auf Sachebene darstellen.

Danke.
  • admin
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Letzte Änderung: 12 Nov 2007 11:42 von admin.

Re:Gültigkeit von Zertifikaten z.B. nach DIN EN IS 12 Nov 2007 17:49 #842

Hallo zusmmen,

auch wir stellen im Rahmen unserer Tätigkeit sogenannte "Konformitätsbescheinigungen" aus, die einem Unternehmen einen Hinweis auf die "Reife" Ihres Systems geben. Wir weisen aber jederzeit darauf hin, dass unsere Bescheinigungen nicht den Charakter eines Zertifikates eines Zertunternehmens haben, welches von der TGA/DAR oder einem anderen europäischen Akkreditierer zugelassen ist. Gerade deshlab vermeiden wir das Wort "Zertifikat".

Ich denke aber, dass heute auch eine gewisse Verantwortung beim Abnmehmer liegt sich darüber im Klaren zu sein, ob und was er für eine Art des Konformitätsbeweises von seinem Lieferanten benötigt. Fadenscheinige Geschäfte entstehen meistens nur wo zuwenig Know How da ist. Durch die steigende Aufklärung verringert sich aber auch die Unseriösität hierin.

Noch ein Wort zu einem DAR/TGA Zertifikat. Seien wir uns aber über eines im Klaren: Ein von einem akkreditierten Zertifizierer ausgestelltes DIN ISO 9001 Zertifkat oder was auch immer sagt absolut GAR NICHTS über die Reife und Zuverlässigkeit des Systems aus, sondern lediglich darüber, dass eines zumindest vorhanden ist. Da die Güte der Zertunternehmen, der Auditoren und der Audits so unterschiedlich ist, halte ich wenig davon. Vergessen wir eines nicht: wer bezahlt hier denn wen? Immer noch das auditierte Unternehmen den Zertifizierer, oder? Wer beißt schon gerne die Hand, die Ihn füttert...gerade wenn die Hand sehr gross ist und VIEL zu füttern hat. Solange die Zertifizierer nicht völlig unbefangen sein können..na ja, was will man da noch sagen. Ich kenn persönlich Zertifizierer, die schon einer Unternehmensgruppe die "Absolution" zur Prüfmittelkalibrierung erteilt haben, weil denen das Thema zu teuer war, weil man den Kunden binden wollte und das mit den tollsten Interpretationen der Norm.

Viele Grüsse noch und eine neverending story...

Gruss, Boris
  • bobelle
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Letzte Änderung: 12 Nov 2007 20:45 von admin.

Re:Gültigkeit von Zertifikaten z.B. nach DIN EN IS 13 Nov 2007 06:50 #844

Hallo Webermaxl
Danke für ihren „Herzblut-Beitrag. Ich habe ihn ein wenig strukturiert und meine Antworten unter die einzelnen Punkte geschrieben.
1.
Ich weiß ja nicht für was oder wen Sie kämpfen, aber wenn ich Ihren PQTIPP A 032 lese, frage ich mich wirklich woher Ihre tiefe innere Überzeugung kommt, so etwas zu Papier zu bringen.

Antwort 1: Als Auditor für Managementsysteme und Berater zur CE Kennzeichnung werde ich oftmals mit QM Systemen konfrontiert, die nach meiner Auffassung die Forderungen nicht treffen.

Darunter sind natürlich Unternehmen, die das Risiko bewusst eingehen aber auch Firmen welche einfach wissentlich falsch beraten wurden.
Es ehrt mich, dass sie bei mir eine tiefe innere Überzeugung voraussetzen, nach kurzer Eigenschätzung muss ich leider zugeben dass diese nicht in allen meinen Schriftstücken und Äußerungen vorliegt.

Damit Sie jetzt nicht nach der Basis meiner Auffassung fragen folgendes: Dipl. Ing. Elektrotechnik+ Bergbau, Sicherheitsingenieur, IRCA Auditor, .........................und einer der die neue DIN EN ISO 9001:2007 offiziell mit validieren darf.

2. Sie Schreiben:
Zum Vergleich: Sie haben ihre Fahrkünste üblicherweise in einer Fahrschule gelernt. Sie fahren nicht besser, weil ein amtlich zugelassener Prüfer diese Fahrkünste nachgeprüft hat. Aber nur so haben Sie einen offiziell anerkannten Führerschein erhalten.

Die Aussage klingt sehr vernünftig. Nur wie kann ich das bitte mit einem Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 vergleichen?
Eine Norm mit einer gesetzlichen Vorgabe zu vergleichen, ist wohl unbestritten absurd, geschweige denn einen Zertifizierer als amtlich zugelassen zu bezeichnen.


Antwort 2: Ich habe ein treffendes Beispiel genannt. Und tatsächlich ist ein zertifiziertes Managementsystem doch eine Art Führerschein.
Besonders wenn es im gesetzlich geregelten Bereich vorgeschrieben ist.

3.
Erzählen Sie Ihren Kunden etwa, dass Sie durch eine Zertifizierung etwas staatlich anerkanntes bekommen oder suggerieren Sie das nur?

Antwort 3: Hier kann ich Ihre Gedankengänge nicht nachvollziehen. Zu ihrer Beruhigung nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich das nicht tue. Damit aber weniger Unternehmen nicht auf „die da“ reinfallen schreibe ich solche PQTipps

4.
Als interessante Quelle möchte ich mal wikipedia angeben: de.wikipedia.org/wiki/Akkreditierung_%28Wirtschaft%29, dort heißt es:

Antwort 4 -aus Platzgründen habe ich die Urteile weggelassen, der geneigte Forumsteilnehmer kann diese ja in Ihrem Beitrag vom 11.11. 07---„Helau“ - identifizieren.
Kommentar Danke! Weiter so!. Aber in dem Fall waren mir diese Urteile schon lange bekannt. Wikipedia ist wirklich gut, aber ich beziehe mein Fachwissen nicht ausschließlich daraus.

Zusammenfassung:
Zusatz: Möchten sie jetzt ein Zertifikat von mir, (CONSULTZERT) dass wir uns schriftlich über Aspekte der DIN EN ISO 9001:2000 ausgetauscht haben und dass diese Zerifikat bis zum 31.12.2099 gültig ist?
Ich würde auch die Worte Zertifikat und DIN EN ISO 9001:2000 besonders groß drucken.
Ich mach´s auch ganz billig. Und viele Einkäufer merken das gar nicht.
Einen Stempel: „ Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001“ erhalten sie sicher im Fachhandel und Logos von Zertifizierungsgesellschaften gibt es bei Google.

Aber nicht s für ungut: ich diskutiere gerne mit „sachlichen“ Fachleuten.

Dazu gehört auch manchmal die TGA, deren Gedankengänge und Verfahrensweisen oftmals schwer nachvollziehbar bzw. unverständlich sind.
Ich hatte auch schon vier andere direkte Reaktionen von nicht TGA akkreditierten Zertifizierungsgesellschaften, die meinen PQTIPP auch nicht so gut fanden.
Weiter so!
Consult

Wo bleibt eigentlich R. Zipperer? Korea?
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Letzte Änderung: 13 Nov 2007 10:28 von admin.
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