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THEMA: Messmittel Prüfplaketten



Messmittel Prüfplaketten 04 Feb 2010 08:04 #6773

Hallo,
es wurde bei uns ein Voraudit zur Zertifizierung ISO 9001:2008 durchgeführt. Wir haben unsere kompl. Messmittel
gegen neue, kalibrierte Messmittel ausgetauscht. Auf den Messmitteln ist eine Prüfplakette mit Angabe des Kalibrierdatums
angebracht. Die Prüfplaketten wurden jetzt von dem Auditor beanstandet mit dem Hinweis, es muss das Datum bis wann die Kalibrierung gültig ist, angegeben sein. Da das Austauschen der Plaketten mit erheblichen Kosten verbunden ist, hier meine Frage:
Wo finde ich diese Forderung? In der ISO Kap. 7.6 wird nur eine Kennzeichnung ohne nähere Erläuterung gefordert.
Kann ich von der Lieferfirma einen kostenlosen Austausch der Prüfplaketten fordern?
Schon mal vielen Dank für ihre Bemühungen

Gruß
Lothar
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Aw: Messmittel Prüfplaketten 04 Feb 2010 11:11 #6777

Hallo Lothar,

die Prüfplaketten müssen mindestens eine Identifikation des Messmittels erlauben. Anhand dieser Identifikation 8z.B. eine eindeutige Nummer) muss aus den Kalibrieraufzeichnungen eindeutig erkennbar sein, wann das Messmittel wieder kalibriert werden muss. Diese Kennzeichnung (Kalibrierdatum) muss nicht zwangsläufig auf dem Messmittel sein.

In wie weit der Lieferant hier die Prüfplaketten austauschen muss, kann nur anhand des Vertrags / AGBs beurteilt werden.

Beste Grüße
Thorsten
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Aw: Messmittel Prüfplaketten 04 Feb 2010 12:33 #6784

Hallo Lothar,

Auszug aus der 9001:2008

in der 7.6
C) ... gekennzeichnet sein, damit der Kalibrierstatus erkennbar ist.

Ist eigentlich eindeutig


Wenn aber bei einigen Messmittel eine geforderte Kalibrierung nicht möglich ist kann dies durch eine VA so beschrieben sein, z.B. eine Liste, in der der Status erkennbar ist.


Gruß
Wolfgang
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Wolfgang

Aw: Messmittel Prüfplaketten 04 Feb 2010 13:18 #6785

Hallo Wolfgang,
der Auditor fordert Prüfplaketten mit Gültigkeitsdauer der Kalibrierung, es sind aber Prüfplaketten mit Erstellungsdatum der Kalibrierung angebracht worden. Der Kalibrierstatus ist meiner Meinung nach durch das Erstellungsdatum erkennbar. Die Messmittel haben eine Identnummer, womit der Kalibrierschein zugeordnet werden kann. Ist die Forderung des Auditors berechtigt, wenn ja, wo steht das geschrieben?
Gruß
Lothar
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Aw: Messmittel Prüfplaketten 04 Feb 2010 15:26 #6787

Hallo Lothar,

wenn alle Messmittel z.B. ein Jahr Kalibrierinterval haben und dies in einer WI steht, hast du recht.
Wenn aber der Intervall nicht bei allen MA klar ist und dies auch nirgends beschrieben ist, hat der Auditor aber recht.

Du hast schon recht mit der Identnummer usw., nur müssen die MA aber Wissen und sofort erkennen wann das Messmittel abgelaufen ist. Die Kollegen schauen sicherlich nicht jedesmal in die Liste, oder ?

Für die Zukunft würde ich schon schauen das die Plaketten geändert werden. In Deutschland z.B. steht auf den TÜV-Plaketten ja auch wann der TÜV fällig ist und nicht wann der TÜV das Auto abgenommen hat. So sind die Regel klar, da es früher so war, dass AU = jährlich und Hauptuntersuchen 2jährlich war. Ich denke auch das du Messmittel hast die unterschiedliche Prüfintervalle hat, oder.

Verstehst du auf was ich hinaus will, es sollten Missverständnisse erst gar nicht auftreten können. Das ist, was der Auditor sichergestellt haben will.

Gruß
Wolfgang
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Wolfgang

Aw: Messmittel Prüfplaketten 04 Feb 2010 15:31 #6789

Hallo,

sofern in einer Tabelle/Datenbank die Kalibrierintervalle hinterlegt sind. Ist die Kennzeichnung OK. Auch muss nicht jeder Kollege in die Tabelle/Datenbank schauen, dies ist idR Aufgabe des Messmittelverantwortlichen.

Allerdings kann es hier zu Missverständnissen kommen, wenn auf der Plakette ein Datum steht. Da wäre es ohne die Kalibrierplaktetten nur mit ID-Nummer sinnvoller.

Beste Grüße
Thorsten
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Aw: Messmittel Prüfplaketten 04 Feb 2010 15:44 #6792

Hallo Thorsten,

ich kann deinen Einwand verstehen, aber leider würde ich als Auditor dies auch bemängeln, denn wie ich geschrieben habe "...der Kalibrierstatus muß erkennbar sein",

und der Kalibrierstatus ist nicht eindeutig erkennbar wenn nur die ID oder das Kalibrierdatum drauf steht.

Gruß
Wolfgang
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Wolfgang

Aw: Messmittel Prüfplaketten 04 Feb 2010 17:27 #6797

Letztendlich ist vieles Auslegungssache - wie so vieles in der Norm...
Ich gehe dann immer nach dem logischen - für mich logisch, wenn es um Prüfmittel geht, ist das Datum, wenn ein Messmitel zur Überprüfung fällig wird... Einerseits hat man so den klaren Status, wenn man ein Prüfmittel in die Finger bekommt und anderer seits ist gerade bei kleineren Unternehmen, wo das PMM nebenher von einer Person erledigt wird, der Mitarbeiter noch vorhanden, der einem der Tipp gibt, wenn das Prüfmittel abgelaufen ist.

Bei grossen Unternehmen, wo eine Person oder mehrere nichts anderes als das PMM machen, ist eher gewährleistet, dass kein Prüfmittel durch die Kontrolle geht bzw. keines Vergessen geht... Ich z.B. schaue in der Regel monatlich in die PM Liste... habe mich aber auch schon ertappt, dass ich das im vorherigen Monat vergessen habe und das eine oder andere PM zum kalibrieren anstand...
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Aw: Messmittel Prüfplaketten 04 Feb 2010 18:17 #6802

Hallo Spoadr,

ich gebe dir zu 99,9999999999% absolut recht.
Bis auf in deinem 1. Satz, ich denke in diesem Fall ist die Aussage der Norm klar. ABER => wenn alles so klar wäre hätten wir bei den Zertifizierungen/Audits weniger Probleme



Gruß
Wolfgang
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Wolfgang

Aw: Messmittel Prüfplaketten 05 Feb 2010 04:40 #6804

Hallo,
vielen Dank für die Hinweise.
Ich habe daraus entnommen, dass der Lieferant die Messmittel falsch deklariert hat und somit ein Mangel besteht, den er beheben muss.
Gruß
Lothar
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