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Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17000
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THEMA: Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17000



Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17000 21 Jan 2010 14:23 #6563

Hallo,

wer kann wie eine Konformitätserklärung erstellen.

Kann das jeder Auditor?

Bsp: Ein Lieferant hat in seinem internen Prüflabor ein Begutachtung / Audit / Bewertung nach DIN EN ISO 17025 durchgeführt. Nun hat er eine Konformitätserklärung nach genannter Norm und wirbt damit. Die Bewertung hat ein Mitarbeiter eines Tochterunternehmens durchgeführt.

Ist das OK?

Was spricht dagegen? Ist doch nicht illegal, oder? Er hat ja nur von jemanden unabhängigen bestätigt bekommen, das er die Anforderungen der 17025 erfüllt.

Beste Grüße
Thorsten
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Aw: Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17000 21 Jan 2010 18:38 #6571

Hallo Thorsten,

und von wem bekommt er das Zertifikat ? Und was ist es dann Wert.?
Klar, kann man dies bescheinigen, das er gemäß der Norm abreitet aber bescheinigen würde ich das nicht wenn ich dies gar nicht darf. Das würde ich schon einem Zertifizieren überlassen. Bzw. einem der die Ausnildung bzw. Akkredetiert ist dies auch durchzuführen. Ich würde als Kunde dieser Bescheinigung nichts geben. (Pers. Meinung)

Wer doch auch seriöser, oder.

Gruß
Wolfgang
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VIele Grüße

Wolfgang
Letzte Änderung: 21 Jan 2010 18:39 von WolfgangA.

Aw: Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17000 21 Jan 2010 21:20 #6572

Servus Thorsten

Vorab danke für Dein sehr interessantes Thema das Du hier aufwirfst.

Meine Meinung aus Sicht der ISO/TS ist folgende:

a) wenn dieses Labor nur interne Dienste leistet ist die Vorgehensweise zu 100 % in Ordnung.

b) wenn dieses Labor auch externe Dienste anbietet wird es jedoch heikel.

Zum einen müssten Kunden das unbedingt absegnen , - es gibt ja OEM`s die Lieferantenlabors
solche Konformitäten in Anlehnung an die 17025 bescheinigen.

Zum anderen sind ,- rein schon aus rechtlichen Gründen, saubere Bescheinigungen
von entsprechend akkreditierten Zertifizierern wärmstens zu empfehlen,-

zumal 17025 Labors ja auch eine rechtliche Verpflichtung zur Gewährleistung der
Richtigkeit der von ihnen erstellten Prüfergebnisse haben



MFG erich
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Aw: Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17000 22 Jan 2010 09:17 #6580

Hallo,

ein paar Aspekte dazu:

- Die Akkreditierung eines Labors nach ISO 17025 bezieht sich immer auf festgelegte Prüfverfahren.
- Ob ein Labor die Anforderung der Norm erfüllt und damit als kompetent eingestuft wird, stellt ausschließlich ein Fachbegutachter fest.
- Der Fachbegutachter ist immer ein ausgewiesener Experte für das Prüfgebiet und das zu akkreditierende Prüfverfahren.
- Die Fachbegutachtung hat mit einem kassischen Audit nur in Ansätzen etwas zu tun. Bei der Begutachtung werden technische Sachverhalte im Detail diskutiert und bewertet, wonach der Fachbegutachter eine Aussage macht, ob das Labor die Kompetenzanforderungen bzgl. Ausrüstung und eingesetzten Personal erfüllt.

Fazit:
Obwohl normale Auditoren immer gescheite Leute sind, sollten sie mit einer Erklärung "Erfüllt ISO 17025" vorsichtig sein. Als alter Lateiner und Q-Manager in einem akkreditierten Labor würde ich sagen "utinam tacuisses, philosophus mansisses", frei übersetzt: "Du hättest besser geschwiegen" oder besser "Schweige, wenn du keine Ahnung hast!"

Gruß,
Qualibert
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Aw: Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17000 22 Jan 2010 09:30 #6581

Hallo,

da sind ja einige interessante Aspekte dabei.

Vielleicht noch ein paar Ergänzugnen. Der Lieferant leistet in den Labor nur interne Dienste, es gibt keine externen Dienste / Aufträge. Fehleranalyse der eigenen Produkte und teilweise von beigestellten Produkten. Ziel für den Lieferaten ist eigentlich "nur zu zeigen, dass man sich über den Tellerrand hinaus mit Anforderungen an Labore beschäftigt hat und gewillt ist diese entsprechend zu erfüllen" (O-Ton).

Aus meiner Sicht spricht nichts gegen die Konformitätserklärung. Die Anforderungen der Norm sind den verantwortlichen Mitarbeitern bekannt gemacht worden (Schulungsnachweis ist vorhanden). Ebenso ist die Unabhängigkeit von der Organisation durch den Auditor gegeben. Eine Akkreditierung ist lt Lieferant nicht geplant, diese könnte der Auditor ohnehin nicht durchführen.

Rechtlich sagt die Konformitätserklärung nur aus, das ein System nach den Anforderungen der ISO 17025 vorhanden ist. Oder sollten hier ggf. Ausschlüsse gemacht werden?

Bitte weitere Infos.


Beste Grüße
Thorsten
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Letzte Änderung: 22 Jan 2010 09:30 von Thor79.

Aw: Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17000 22 Jan 2010 10:01 #6583

Hallo Thorsten,

anerkannte Konformitätserklärungen hinsichtlich ISO 17025 werden von zugelassenen Konformitätsbewertungsstellen erstellt. Mehr Infos dazu unter www.dakks.de.

Darüber hinaus kann natürlich jeder andere auch irgendwelche Konformitätserklärungen abgeben, wenn ihm danach ist. Das ist sicher nicht verboten.

Eigentlich eine Super Idee, nicht nur für Akkreditierungen sondern auch für Zertifizierungen: Damit könnten wir uns ja leicht den ganzen Zertifizierungsaufwand (3rd party) sparen. Ich suche mir einfach einen Auditor, der mir bescheinigt: Ihr arbeitet nach ISO 9001 oder TS 16949.


Gruß,
Qualibert
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Aw: Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17000 22 Jan 2010 11:26 #6586

Werter Qualibert

Als von Ihnen titulierter "normaler Auditor" fühle ich mich stellvertretend für alle anderen Kollegen angesprochen

und finde Ihre lateinischen Ergüsse, sagen wir mal freundlich,- wenig schmeichelhaft...


Anderseits wieder geben Sie sich durchaus philosophischen Betrachtungen hin :

Eigentlich eine Super Idee, nicht nur für Akkreditierungen sondern auch für Zertifizierungen: Damit könnten wir uns ja leicht den ganzen Zertifizierungsaufwand (3rd party) sparen. Ich suche mir einfach einen Auditor, der mir bescheinigt: Ihr arbeitet nach ISO 9001 oder TS 16949

Erlauben Sie mir Ihr lat. Zitat hiermit zu verwenden : "utinam tacuisses, philosophus mansisses "

Sorry

MFG E.Pauer
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Aw: Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17000 22 Jan 2010 13:48 #6589

Hallo,

wenn ich durch meine Stellungnahmen anderen Leuten auf den Schlips getreten habe, bitte ich um Entschuldigung. Die Äußerungen waren nicht alle ernst gemeint.

Noch ein Kommentar und dann schweige ich – was das Thema angeht – für immer:

Wenn ein dafür qualifizierter Auditor die Konformität eines Systems zu ISO 9001 oder TS 16949 bescheinigt, ist das gut und richtig.

Durch meine tägliche Arbeit kenne ich die ISO 17025 sehr gut. Obwohl selbst Auditor, würde ich mir niemals anmaßen einem Labor zu bescheinigen, dass es zur ISO 17025 konform arbeitet. Dazu würde mir nahezu immer das detaillierte technische know-how zur Bewertung der Anforderungen aus Kapitel 5 dieser Norm (technische Anforderungen) für die speziellen Prüfverfahren fehlen. Die Bestätigung einer Kompetenz ist etwas anderes wie die Bestätigung einer Systemkonformität.

So und jetzt: "Taceo et laboram" - Ich schweige und arbeite. Oder wie sagt man es auf Latein? .....Oh je, ist schon so lange her.

Gruß,
Qualibert
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Aw: Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17000 22 Jan 2010 14:09 #6590

D.h.

die Konformität des Systems nach 17025 (im wesentlichen Kapitel 4 der Norm) kann von einem qualifizierten / erfahrenen Auditor bescheinigt werden. Bei der Kompetenz (insbesondere Kapitel 5) sollte eine entsprechende Konformitäterklärung technisch hinterfragt werden?

Wie ist das Aufgabengebiet des Labors zu betrachten in Zusammenhang mit einer entsprechenden Konformitätserklärung, also nur bei unternehmensinternen Tätigkeiten?

Beste Grüße
Thorsten
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Aw: Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17000 22 Jan 2010 16:08 #6591

Thorsten,

du kannst nicht wie bei der ISO oder TS gleich das ganze Labor etwas bescheinigen, hier geht es um einzelne Prüfungen/Prüfverfahren die ein Labor durchführt, diese müssen dann in den Scope.

Gruß
Wolfgang
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VIele Grüße

Wolfgang
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