Q-Michael schrieb:
Hallo liebes Forum,
ich bin in einem Unternehmen tätig, welches ausschließlich Projektgeschäft betreibt, d.h. jedes produzierte Produkt unterscheidet sich deutlich vom zuvor produzierten. Dies bedeutet auch, dass es kaum gleiche Bauteile gibt.
Meine Frage zum Wareneingang:
In einem klassischen Produktionsbetrieb mit Serienproduktion wird für jedes prüfpflichtige Bauteil üblicherweise ein Prüfplan angelegt und im Falle eines Wareneingangs abgearbeitet.
Wenn das Bauteil nur einmal angeliefert wird, macht es wenig Sinn, einmal einen Prüfplan anzulegen und anschließend einmal abzuarbeiten.
Viele Grüße
Q-Michael
Hallo Q-Michael,
zuerst mal ein herzliches Grüß Gott hier im Forum.
So wie ich Deine Mitteilung und Fragestellung lese
habt ihr keine Serienlieferung.
Unter Voraussetzung dass meine Annahme richtig ist, kann ich Deine Firma als Lieferant im Prototypstatus oder Vorserienlieferant einstufen, für ständig unterschiedliche Projekte.
Für euch gilt die Definition "Fähigkeiten der Produktentwicklung". Die ganzen Vorschriften zur Serienlieferungen kannst Du getrost vergessen.
Zu Deiner Hauptherausforderung:
Wenn eure Ingenieure Teile aus Katalogen bestellen, stehen in den Katalogen bestimmte Werte, die eure QS wissen muss (zweiter Katalog in die QS) und euer Lieferant sicher bestätigt. Das heißt folgendes: Eure Ingenieure werden angewiesen die Teile mit Werkszeugnis anzufordern (bei erstmaliger Bestellung). Dieses Werkszeugnis bestätigt euch, dass die Teile mit den Vorgaben übereinstimmen. Und gut ist.
Ein Katalog beschreibt immer den Stand der Technik und die technischen Eigenschaften eines Bauteils. Somit reicht Dir das Werkszeugnis des Lieferanten.
Um es bildlicher auszudrücken:
Ich bin ne Firma die Fenster baut und kaufe dazu die notwendigen Beschläge von dafür befähigten Firmen ein. Diese Firmen haben aufgrund ihrer Erfahrung und jahrzehntelanger Kompetenz aufwendige Tests durchgeführt bis die Beschläge nach diversen Normen überhaupt marktfähig waren. Ich als Fensterbauer kann das gar nicht leisten, ganz klar. Die Beschlagsfirmen haben für jeden Beschlag ein Zulassung. Für mich reicht demzufolge die Zulassung und die Katalogbeschreibung des Beschlags als Nachweis der Qualität des einzelnen eingekauften Produkts.
Ois kloar?
Grüßle
Peter