Hallo Zusammen!
Es geht um folgenden Artikel (siehe unten) bzw. um die neuen Aufbewahrungsfristen vom KBA.
Kann mir jemand genau sagen ob die neuen Fristen nur für die OEMs gelten oder für die ganze Automobilindustrie??
Ich gehe mal davon aus, dass diese für den ganzen Industriezweig gelten.
Ich möchte mich aber vorab vergewissern, damit ich keine Arbeit "umsonst" mache
Danke schon mal für´s Feedback!
Grüße QCa
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Neue Aufbewahrungsfristen vom KBA
Sonntag, 29. November 2009 um 04:28 Uhr Boris Grewendick
Die Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) hat im Internet eine Zusammenstellung der verbindlichen Aufbewahrungsfristen für typgenehmigungsrelevante Qualitätsnachweise veröffentlicht (siehe hier).
Fristen, die bisher in anderen Dokumenten der Benennungsstelle genannt wurden, werden damit ungültig.
In Ausnahmefällen können andere Fristen mit dem KBA vereinbart werden.