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THEMA: QM Systeme und rechtliche Belange



QM Systeme und rechtliche Belange 23 Okt 2009 20:29 #5531

Werte Kollegen

Ich war diese Woche auf einem Auditorenseminar in Frankfurt.

Hierbei wurde von anwesenden tech.Sachverständigen interessantes erzählt,
zb wie stark mittlerweile Rechtsanwälte in Qualitätsmanagement Belange eingreifen.
Wobei hier keinesfalls die gängige Produkthaftung gemeint ist,

sondern beispielsweise ,- aus meiner `Sicht, irrsinnige Rechtsforderungen
hinsichtlich Aufbewahrung von Dokumenten....

Klartext : zb Jede Arbeitsanweisung,- auch in der x-ten Revision....30 Jahre aufzubewahren !?
nur um allfällig nach 29 Jahren nachweisen zu können, ob man vor 25 Jahren eh`richtig
nach den Vorgaben produziert hat !?

Aus meiner Sicht müssen hierfür doch Prüfaufzeichnungen,-
und hier auch nur bei kritischen Merkmalen ausreichend sein !?



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Letzte Änderung: 23 Okt 2009 20:48 von E.Pauer.

Aw: QM Systeme und rechtliche Belange 24 Okt 2009 09:01 #5533

E.Pauer schrieb:
Werte Kollegen

Ich war diese Woche auf einem Auditorenseminar in Frankfurt.

Hierbei wurde von anwesenden tech.Sachverständigen interessantes erzählt,
zb wie stark mittlerweile Rechtsanwälte in Qualitätsmanagement Belange eingreifen.
Wobei hier keinesfalls die gängige Produkthaftung gemeint ist,

sondern beispielsweise ,- aus meiner `Sicht, irrsinnige Rechtsforderungen
hinsichtlich Aufbewahrung von Dokumenten....

Klartext : zb Jede Arbeitsanweisung,- auch in der x-ten Revision....30 Jahre aufzubewahren !?
nur um allfällig nach 29 Jahren nachweisen zu können, ob man vor 25 Jahren eh`richtig
nach den Vorgaben produziert hat !?

Aus meiner Sicht müssen hierfür doch Prüfaufzeichnungen,-
und hier auch nur bei kritischen Merkmalen ausreichend sein !?



MFG E.Pauer


Tagchen,
nach meinem Wissen besteht eine Aufbewahrungspflicht in der Automobilindustrie 15 Jahre nach EOP zzgl. die Zeit ab SOP in der Regel 7 Jahre, das ergibt 22 Jahre.

Aus der Buchhaltung und dem Personalbereich kenne ich Fristen bis 30 Jahre. Kannst mir mal sagen auf welcher Grundlage der Vortragende das begründet?

Grüßle
Peter
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Aw: QM Systeme und rechtliche Belange 24 Okt 2009 10:48 #5536

Ich bin mir nicht 100% sicher, aber hier meine Meinung:

Für Arbeitsanweisungen gibt es nach meinem Kenntnisstand keine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist.

Im Fall einer Klage ist es für das Unternehmen wichtig, dass es nachweisen kann, dass
- die Vorgaben richtig waren (also z.B. Arbeitsanweisungen)
- man nach dem Stand der Technik entwickelt und gearbeitet hat
- man die Mitarbeiter unterwiesen hat
- man die Mitarbeiter beaufsichtigt hat

Das bedeutet, dass das Unternehmen selbst festlegt, welches Risiko es eingehen will und wie lange es welche Dokumente aufheben will.

Zusätzlich dazu kommen Kundenforderungen, die in den Verträgen mit den Kunden festgelegt sind.
VDA1 hält sich bezüglich Aufbewahrungsfristen sehr zurück.
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Karl Stanger
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Aw: QM Systeme und rechtliche Belange 24 Okt 2009 11:31 #5537

kstanger schrieb:
Ich bin mir nicht 100% sicher, aber hier meine Meinung:

Für Arbeitsanweisungen gibt es nach meinem Kenntnisstand keine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist.

Im Fall einer Klage ist es für das Unternehmen wichtig, dass es nachweisen kann, dass
- die Vorgaben richtig waren (also z.B. Arbeitsanweisungen)
- man nach dem Stand der Technik entwickelt und gearbeitet hat
- man die Mitarbeiter unterwiesen hat
- man die Mitarbeiter beaufsichtigt hat

Das bedeutet, dass das Unternehmen selbst festlegt, welches Risiko es eingehen will und wie lange es welche Dokumente aufheben will.

Zusätzlich dazu kommen Kundenforderungen, die in den Verträgen mit den Kunden festgelegt sind.
VDA1 hält sich bezüglich Aufbewahrungsfristen sehr zurück.


Hallo Karl Stanger,
JCI ist in dieser Hinsicht sicher sehr gut, nach meiner Erfahrung mit dieser Firma. Mir ist auch nichts weiteres bekannt. Auch Wettbewerber von JCI machen es nicht anders. Mir ist tatsächlich unergründlich, wie Rechtsverdreher auf 30 Jahre kommen wollen. Wer bezahlt denn dann die zusätzlichen Hallen für die Dokumente oder die elektronische Infrastruktur. Die VDA hält sich bewusst damit zurück, denn das alles kostet immens Geld.

Grüßle
Peter
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Aw: QM Systeme und rechtliche Belange 24 Okt 2009 11:40 #5538

Relativ einfach: Je größer die Angst und die Unsicherheit, umso mehr Geschäft gibt es für Rechtsberater.

Die längste Frist, von der ich mal gehört habe, ist 60 Jahre (irgendwas mit krebserregend).
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Karl Stanger
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Aw: QM Systeme und rechtliche Belange 24 Okt 2009 11:51 #5540

kstanger schrieb:
Relativ einfach: Je größer die Angst und die Unsicherheit, umso mehr Geschäft gibt es für Rechtsberater.

Die längste Frist, von der ich mal gehört habe, ist 60 Jahre (irgendwas mit krebserregend).


Hallo Karl Stanger,
die Aufbewahrungsfristen für Dokumente bei Atomanlagen ist hier sicher nicht gemeint.

Wie sieht es nochmal bei Asbest aus? Weiß nicht mehr genau.

Verschiedene Inhaltsstoffe (Weichmacher) bei PVC könnten eventuell gemeint sein, denn die haben wir im Auto ohne Ende verbaut.

Grüßle
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Aw: QM Systeme und rechtliche Belange 24 Okt 2009 17:24 #5543

Werte Kollegen

Vorab schon mal danke für Eure Beiträge !

Hr Peter: Wie gesagt, beim Kurs teilnehmende Sachverständige haben dies erzählt,-nicht der Trainer selbst.
Die 30 Jahre werden von der Rechtsfuzzis angeblich so gerechnet : 15 Jahre in der Serie plus 15 Jahre nach Serienauslauf..

Hr Stanger: Das die Unternehmen tatsächlich Arbeitsanweisungen so lange aufbewahren, um allfällig die korrekte Vorgangsweise nachweisen zu können, deckt sich auch mit meinen Erfahrungen.

Aber, da dies die Norm eben nicht vorgibt und nicht mal die Behörden selbst (!)
und dies alles aber mit beträchtlichen Unkosten verbunden ist,
die IT Techniker in den Unternehmen über die Datenflut klagen....
finde ich in Summe das alles total unlustig !

Zudem muß ich sagen, fällt mir dieser Umstand speziell in Deutschland sehr stark auf....
in anderen Ländern (Österreich, Ungarn, Slowakei, Rumänien) grassiert dieses Thema bei weitem nicht in diesem Maße ...

MFG E.Pauer
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