Hallo,
ich fasse mal meine 2 Vorredner zusammen und sage gleichzeitig wie ich es kenne:
Mitgeltende Unterlagen -> Verweis auf andere (Vorgabe)- Dokumente (AA,VA , Formular, Norm etc.)
Anlage -> weitere Erläuterung zum Dokument, kann im Dokument sein oder ausserhalb wenn es sich öfter ändert:
Anlage a Definitionen zum Thema Dokumentenlenkung (Lebensdauer, Nutzungsdauer etc.)
Anlage b: Liste der Werkssachverständigen mit Namen und Unterschrift.
Die Anlage B, kann man aber auch in ein Formular packen und es dann Übersicht der Werksachverständigen nennen. (ich gestehe, da verliere ich auch schon mal die gerade Linie).
Ich kenne Anlagen, dann wenn für VAs und AA eine Vorgegebene Struktur (Inhaltsverzeichnis) verwendet werden muss und das was ich sagen will da eben nicht rein passt, bzw. werde ich auch Bilder zur Erläuterung wenn sie nicht direkt im Text sein müssen dort reinpacken.
Gruß
TamTom