Hallo,
hier vielleicht mal ein Hinweis aus der Praxis.
Ich bin u.a. für verschiedene kleine Unternehmen (<25 MA) als externer QMB tätig. Dies ist auch nach wie vor (schon oben genannt) zulässig. Jedoch gibt es immer einen QMB vor Ort der festangestellt ist.
Wenn die Aufgaben zwischen internen und externen QMB klar geregelt sind, macht es immer für beide Seiten Sinn. Denn gerade in kleineren Unternehmen ist der QMB nie Vollzeit nur QMB. So dass ein externer QMB viel mehr im Thema ist, sich verstärkt auf die Verbesserung des Managementsystems konzentrieren kann. Gerade das ist ein entscheidender Vorteil.
Einen externen QMB zu Beauftragen macht sicherlich für viele kleine Unternehmen Sinn. Natürlich gibt es auch schwarze Schafe, aber bei einem Vertrag mit kurzen Kündigungszeiten durch das Unternehmen läßt sich so etwas ja immer korrigieren. Und ein guter QMB hat mit einer kurzfrisitigen Kündigungsfrist keine Probleme, da er durch seine Arbeit überzeugen kann.
Beste Grüße
Thorsten