Hallo Herr Pauer,
wahrscheinlich hab ich mich etwas unklar ausgedrückt.
Natürlich ist es von Vorteil oder sogar unumgänglich, dass Sie sich nach 9100 zertifizieren lassen.
Da möchte ich nicht widersprechen.
Auch ich arbeite lieber mit Lieferanten, die sich von einer unabhängigen Stelle branchenspezifisch
zertifizieren ließen. (Sprich nach der EN9100)
Trotzdem würde ich die Zulassung bei der EASA nach Part21 J oder G nochmals hinterfragen.
Welcher Aufwand steht zu welchem Nutzen..
Welchen Nutzen haben Sie denn konkret von dieser Zulassung?
Gerade bei Ihrer Zulassung als Herstellbetrieb?
Wollen Sie Ihre hergestellten Teile als Ersatzteile direkt an die Endkunden (Flugzeughalter) liefern?
dann bräuchten Sie diese Zulassung allerdings.. aber parallel auch eine DOA-POA Vereinbarung mit dem
Flugzeugentwickler (also demjenigen, der für die Type-Certification zuständig ist).
Wenn sie aber nur eine dieser Vereinbarungen haben, vermute ich, wird sich das LBA fragen, ob
ihr zukünftiger (oder bestehender?) Kunde nur den Auditierungsaufwand sparen will?
Des weiteren kostet so eine Zulassung bei der EASA je nach Anzahl der Mitarbeiter ja auch was.
Auf diese Problematik wollte ich lediglich hinweisen..
.. aber natürlich darf jeder bei der EASA einen Zulassungsantrag stellen.
Grüße aus Ulm,
Bernd Haussmann