Hi,
ich hab da mal ein kleines Problemchen, wo ich mal Eure Meinung hören wollte.
Ich habe nun schon in zwei Unternehmen die TS16949 zertifizert sind gearbeitet. Seit einiger Zeit bin sich nun in einem Unternehmen, das sich nach TS16949 zertifizieren lassen will und ich soll das als QMB mit vorbereiten (weiß nicht, warum der vorhergehende QMB das Handtuch geschmissen hat).
Nun habe ich über Wochen das 9000er Handbuch überarbeitet und an die TS angepasset. Vieles kann man ja so lassen und nur entsprechend anpassen.
Unser Berater findet meine VA aber nicht so toll. Er ist der Meinung, dass sie am Anfang eine tabellarische Übersicht über Prozessinhalte,- eigner, -risiken u.sw. haben muss. Ich habe dies im Fleßtext eingebunten, wie ich es auch aus meiner Erfahrung aus den anderen Unternehmen kenne (also 1. Zweck, 2. Geltungsbereich, 3. Prozesseigner, 4. Prozessrisiken, u.s.w. und dann die Prozessbeschreibung als Flowchart)
Da es ja nun viel Arbeit ist das nochmal zu ändern und mir die Zeit im Nacken sitzt, möchte ich mal Eure Meinung wissen, ob es sinnvoll ist, dem Rat unseres Beraters zu folgen. Berater heißt ja einen Rat geben, nicht Vorschriften machen. Trotzdem bin ich etwas verunsichert.
Gleiches Thema bei den Formblättern. Mein Vorgänger hat für die Formblätter 3 verschieden Bezeichnungsformate gewählt (z.B. ABC1-2, ABC-1.2 und Abc 1.2). Dies würde ich gern ändern und auf ein einheitliches Erscheinungsbild bringen. Bei fast 100 Formularen ein Aufwand, dies zu ändern und zudem müssten die Arbeitspläne (im PPS hinterlegt), Prüf- und Verfahrensaweisungen auch nochmal geändert werden.
Könnte dies beim Auditor zu Problemen führen? Unser Berater stört sich daran nicht weiter...
Viel Text wenig Inhalt, aber ich wüsste mal gerne die eine oder andere Meinung
Gruß QRollo