Liebe Simple-Quality Benutzer,
ich habe einmal eine Frage aus dem Bereich Humangenetische Diagnostik (bin mir zwar nicht sicher, ob das wirklich in diese Kategorie passt, aber habe keine passendere Rubrik gefunden):
Lt. SGB V §135a sind ja Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren zu einer prxisinternen Einführung und Weiterentwicklung eines QMS verpflichtet. Es ist zwar nicht vorgeschrieben, nach welchen Vorgaben das QMS gestaltet zu sein hat, aber im Bereich der humangenetischen Diagnostik ist die DIN EN ISO 15189 (im Bereich Forensik DIN EN ISI/IEC 17025) allgemein akzeptiert.
Nun hat der Gesetzgeber sich ja die Neufassung des Gendiagnostikgesetzes einfallen lassen, die seit Ende April verabschiedet ist.
Heute kam nun ein Kollege zu mir und meinte, dass die ganze Zertifizierung (so wie im SGB V klar gefordert) durch das GenDG wieder hinfällig sei. Bei dieser Behauptung erschien über meinem Kopf (also bildlich gesprochen) ein riesengroßes Fragezeichen, da ich mich nicht erinnern kann, wo ich das im GenDG gelesen haben soll.
Habe ich da nun etwas überlesen oder völlig falsch verstanden? Meiner Meinung ist die Forderung aus dem SGB V nach wie vor gültig, oder?!
LG
azibat