Sedlmeier schrieb:
Und da ich schon mal hier bin

- unsere Zertifizierungsstelle hat mir empfohlen, eine Gefährdungsbeurteilung für unsere Mitarbeiter zu erstellen. Wir sind ein Elektrobetrieb. Gibt es Vorlagen / Vorgaben für verschiedene Branchen? Muss ich für jeden einzelnen Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung schreiben, oder ist das Arbeitsplatz bezogen?
Ich sage schon mal DANKE für Eure Unterstützung!!
Heike
Liebe Heike,
diese Empfehlung ist dringend umzusetzen. Der Arbeitgeber
muss den Arbeitsschutz organisieren!!! Das fängt bei der Übertragung der Unternehmerpflichten an und endet ggf. beim Arbeitsschutzprogramm.
In einer Gefährdungsanalyse wird das Risikoausmaß einzelner Tätigkeiten beurteilt und entschieden, ob Risiken akzeptabel sind oder beseitigt bzw. gelenkt werden müssen. Pro Arbeitsbereich können natürlich unterschiedliche Gefährdungen auftreten. Jede einzelne Gefährdung wird genauer spezifiziert. Die Fachabteilung hat zu prüfen, ob die Gefährdungen hinsichtlich ihrer Tätigkeiten zutreffen. Organisatorische Gefährdungen werden in der ASA gesondert behandelt & dokumentiert. Parallel zur GFA wird der Soll -/Ist-Zustand über erforderliche
technische,
organisatorische sowie
personen-bezogene Schutzmaßnahmen pro Tätigkeit / Bereich in einer Checkliste aufgenommen. Dabei wird nach folgendem
TOP-Prinzip verfahren.
Bei mir ist der Aktionsplan das Resultat der GFA. Dieser führt die aus den relevanten Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen resultierenden Aktionen zusammen. Diese sind einmalig oder wiederkehrend durchzuführen bzw. zu kontrollieren. Handlungspflichten!
ASA = Arbeitsschutzausschuss mit anschließender Betriebsbegehung.
GFA = Gefährdungsanalyse
Normtexte für ASM:
Die BS OHSAS 18002:2008 ist ein
Leitfaden für die Implementierung des Arbeits- und Gesundheitsschutz- Managementsystems. Die entsprechende Zertifizierungsnorm ist die BS OHSAS 18001:2007
Anforderungen.
Beauftragungen:
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im
ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) definiert. Gemäß
BGV A2 ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit
FASI genauso wie der Betriebsarzt schriftlich zu bestellen. Ich will jetzt nicht fragen, ob die Elektrofachkraft bestellt ist!? Die
BGV A3 konkretisiert und das
ArbSchG fordert die Pflichtenübertragung.
Gemäß GefStoffV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.
Bei Fragen... hier im Forum
Beste Grüße
Rudi