Hallo,
wir kennen uns noch nicht.
Aber ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung etwas zu den Berichten an das BAFA sagen.
Die Berichte müssen ausführlich beschreiben welche Tätigkeiten durchgeführt wurden. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den beratenden Tätigkeiten und den Tätigkeiten des Beratenen. Wichtig ist, dass Sie die Beratungstätigkeit in den Vordergrund stellen. Ebenso muss der Bericht auch die Vorteile und den Nutzen für das beratene Unternehmen widerspiegeln.
Ich habe durch eigene Beratungstätigkeiten anfänglich auch Schwierigkeiten mit den Berichten gehabt. Aber durch die Erfahrungen entsprechend nun keine Probleme mehr damit.
Wichtig ist, dass Sie nicht zu sehr ins Fachliche abrutschen, da letztendlich "Beamte" den Bericht lesen und verstehen müssen. Sollte Ihr erster Bericht nicht ausreichend sein, werden Sie die Aufforderung erhalten den Bericht zu überarbeiten. Der Bericht sollte mind. 3-5 Seiten umfassen. Und eine Zusammenfassung / ein Fazit am Ende.
Beste Grüße
Thorsten