Hallo Zusammen!
Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert im Anhang VIII eine "interne Fertigungskontrolle". Hierzu der Originaltext:
ANHANG VIII
Bewertung der Konformität mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen
1. In diesem Anhang wird das Verfahren beschrieben, nach dem der Hersteller oder sein Bevollmächtigter, der die in
den Nummern 2 und 3 genannten Aufgaben ausführt, sicherstellt und erklärt, dass die betreffende Maschine die relevanten
Anforderungen dieser Richtlinie erfüllt.
2. Für jedes repräsentative Baumuster der betreffenden Baureihe erstellt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter die in
Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen.
3. Der Hersteller muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit durch den Herstellungsprozess gewährleistet ist,
dass die hergestellten Maschinen mit den in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen übereinstimmen
und die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen.
Meine Fragen: Was muss ein Maschinenhersteller in Zukunft nachweisen, damit er diesen Anhang der Maschinenrichtlinie erfüllt?
Was bedeutet in diesem Zusammenhang "interne Fertigungskontrolle" für den Hersteller?
Was kann die Behörde kontrollieren?
Vielen Dank!
Walter