R.Subbert schrieb:
Hallo,
die TS ist schon ein durchaus interessantes Regelwerk! Nur manchmal nicht ganz eindeutig!? Zu o.g. Thema benötige ich ein paar Hilfestellungen.
Die TS schreibt im Punkt 4.2.3.1 "... Eine zeitgerechte Bewertung sollte unverzüglich durchgeführt werden und muss innerhalb von zwei Arbeitswochen erfolgen." Das "Durchkommunizieren" von Änderungen, Erweiterungen,... stellt bei uns kein Problem dar. Was mir ein wenig Kopfschmerzen bereitet ist, wo bringe ich die Formulierung unter, was sollte die Formulierung beinhalten? Eine PB? EIne VA?
Sie können mir sicher ein wenig auf die Sprünge helfen, oder!?
LG R.Subbert:unsure:
Hallo Randy,
für den systematischen Abruf zeitlich korrekt und bewerteter Anforderungen sehe ich den groben inhaltlichen Ablauf wie folgt:
Umgang mit ks-Anforderungen / Lenkung von Rechtsvorschriften:
1. Input von gesetzlichen- und Kundenanforderungen.
Gesetze, Verordnungen, technische Regeln, BGI's, BGV's, BGR's, Normen, Merkblätter, ks-spezifische Anforderungen...
2. In welchem Rhytmus (
hier verbirgt sich die Normforderung 4.2.3.1, Bewertung innerhalb von 10 Arbeitstagen einfügen), wird von welcher Bezugsquelle aktualisiert und bewertet.
Aktualisierungsdienste, Kundenportale etc.
3. Wer ist verantwortlich.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit!
4. Systematischer Zugriff auf bewertete ks-Anforderung sowie gesetzlich und behördlichen Vorschriften.
Definieren wie der systematische Zugriff (Speicherort angeben) auf bewertete Anforderungen realisiert wird.
Ich habe diese Systematik in einer Visiographic umgesetzt und an den Prozess Produkt & Prozessentstehung angehängt.
Beste Grüße
Rudi