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QMS/ Dokumentationsanf./Lenk. v. Dokus/Techn Vorg
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THEMA: QMS/ Dokumentationsanf./Lenk. v. Dokus/Techn Vorg



QMS/ Dokumentationsanf./Lenk. v. Dokus/Techn Vorg 23 Mär 2009 15:01 #3417

Hallo,

die TS ist schon ein durchaus interessantes Regelwerk! Nur manchmal nicht ganz eindeutig!? Zu o.g. Thema benötige ich ein paar Hilfestellungen.

Die TS schreibt im Punkt 4.2.3.1 "... Eine zeitgerechte Bewertung sollte unverzüglich durchgeführt werden und muss innerhalb von zwei Arbeitswochen erfolgen." Das "Durchkommunizieren" von Änderungen, Erweiterungen,... stellt bei uns kein Problem dar. Was mir ein wenig Kopfschmerzen bereitet ist, wo bringe ich die Formulierung unter, was sollte die Formulierung beinhalten? Eine PB? EIne VA?

Sie können mir sicher ein wenig auf die Sprünge helfen, oder!?

LG R.Subbert:unsure:
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Aw: QMS/ Dokumentationsanf./Lenk. v. Dokus/Techn Vorg 26 Mär 2009 08:31 #3427

Guten Tag,
Vorschlag: Eine Richtlinie, in der erklärt wird, wie man mit solchen aenderungen vorgeht. (Und/oder im MHB erwähnen in einem geeigneten Kapitel). Dann ein fortlaufend aktualisertes Formular, in dem die Aenderungen und die entsprechednen Meldungen an Kunden eingetragen wird (somit ist der Nachweis da)
gruss, hb
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Aw: QMS/ Dokumentationsanf./Lenk. v. Dokus/Techn Vorg 26 Mär 2009 10:43 #3430

Hallo,

ich vermute mal PB steht für Prozessbeschreibung, hier passt dies sehr gut zum Thema Vertragsprüfung oder technische Machbarkeit.

Habe damals im wesentlichen den Normtext abgeschrieben. Einen Liste als Nachweis gab es nicht, die Umsetzung ist auch sehr schwierig, da bei einem Lastenheft von 100 Seiten mit Querverwiesen etc., 2 Wochen Utopisch sind, ebenso wie Änderungen die in eine Zeichnung müssen und dan geprüt werden müssen. Da bekommt der Kunde nur ne Info wir sind dran.
Dies muss man bei seiner Beschreibung berücksichtigen.

Gruß

TamTom
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Aw: QMS/ Dokumentationsanf./Lenk. v. Dokus/Techn Vorg 27 Mär 2009 08:12 #3437

R.Subbert schrieb:
Hallo,

die TS ist schon ein durchaus interessantes Regelwerk! Nur manchmal nicht ganz eindeutig!? Zu o.g. Thema benötige ich ein paar Hilfestellungen.

Die TS schreibt im Punkt 4.2.3.1 "... Eine zeitgerechte Bewertung sollte unverzüglich durchgeführt werden und muss innerhalb von zwei Arbeitswochen erfolgen." Das "Durchkommunizieren" von Änderungen, Erweiterungen,... stellt bei uns kein Problem dar. Was mir ein wenig Kopfschmerzen bereitet ist, wo bringe ich die Formulierung unter, was sollte die Formulierung beinhalten? Eine PB? EIne VA?

Sie können mir sicher ein wenig auf die Sprünge helfen, oder!?

LG R.Subbert:unsure:

Hallo Randy,
für den systematischen Abruf zeitlich korrekt und bewerteter Anforderungen sehe ich den groben inhaltlichen Ablauf wie folgt:
Umgang mit ks-Anforderungen / Lenkung von Rechtsvorschriften:
1. Input von gesetzlichen- und Kundenanforderungen.
Gesetze, Verordnungen, technische Regeln, BGI's, BGV's, BGR's, Normen, Merkblätter, ks-spezifische Anforderungen...
2. In welchem Rhytmus (hier verbirgt sich die Normforderung 4.2.3.1, Bewertung innerhalb von 10 Arbeitstagen einfügen), wird von welcher Bezugsquelle aktualisiert und bewertet.
Aktualisierungsdienste, Kundenportale etc.
3. Wer ist verantwortlich.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit!
4. Systematischer Zugriff auf bewertete ks-Anforderung sowie gesetzlich und behördlichen Vorschriften.
Definieren wie der systematische Zugriff (Speicherort angeben) auf bewertete Anforderungen realisiert wird.

Ich habe diese Systematik in einer Visiographic umgesetzt und an den Prozess Produkt & Prozessentstehung angehängt.
Beste Grüße
Rudi
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