Aufgrund von offenen Fragen zum Daimler-Audit benötige ich eure Meinung zum Thema "Bemusterung / Nachbemusterung": Wird ein Stahl für die Serienverwendung mit EMPB bemustert, so sollte man davon ausgehen, daß mit dieser freigegebenen Qualität dann die Serie beliefert wird. Dies bezieht sich auf die Materialgüte (IF-Stahl oder non IF-Stahl je nach Bemusterung) und gleichbleibenden Stahlhersteller. Dies ist bei unseren Lieferanten insbesondere bei Lohn-Spaltbetrieben nicht der Fall. Es wird Stahl auf dem freien Markt von unterschiedlichen Stahlherstellern und in höherwertigen Güten eingekauft, gespalten und an uns geliefert. Die ersten Aussagen von den Lohn-Spaltbetrieben ist, daß das bei allen Kunden so ist. Dieses Vorgehen wäre aus Sicht der Lieferanten ok solange der Stahl innerhalb der Spezifikation ist. Ich frage mich nun, welchen Wert eine Bemusterung unserer Lieferanten hat. Die Gründe für die Notwendigkeit einer Bemusterung / Nachbemusterung sind doch in VDA Bd2 dargelegt. Kritisch wird es im Falle von Kundenreklamationen, hier ist unsere Firma gegenüber dem Kunden für alle beim Kunden nicht nachbemusterten Änderungen verantwortlich. Ebenso bedeutet es für uns erhöhten Einrichtaufwand, wenn die Materialgüte zwischen der bestellen Güte und höher wertigen Güte hin und her schwankt.
Wie ist hier die Erfahrung? Können wir vorschreiben, daß Güte und Stahlhersteller gleich bleiben oder kommen dann die Lieferanten mit dem Argument, daß sie aufgrund der reduzierten Flexibilität nicht mehr oder eingeschränkt liefern können? Gibt es bereits Kundenreklamationen aufgrund diesen Sachverhalts?