Morgen,
ich weis auf was die ISO/TS 16949 unter Punkt 5.5.2 "Beauftragter der obersten Leitung" verweist.
Es steht aber niergendwo ab welcher Grösse ich einen QMB benennen muss, wenn überhaupt.
Abgeleitet sehe ich das so: Sobald ich nach ISO TS 16949 zertifiziert wurde darf ich eine unabhänige Person benennen, die sich um die drei benannten Punkte unter a, b und c kümmern darf.
Es scheint egal zu sein wie gross meine Firma ist. Es kann ein EIN MANN Betrieb sein oder ein grosser Konzern mit tausenden Mitarbeitern.
Es steht in der ISO TS das ich eine Person benennen muss, es steht aber nicht drin ob dies ein QMB sein muss oder nicht. Es muss nur ein Leitungsmitglied sein, unabhängig von anderen Verantwortungen.
Gruss Pin