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THEMA: verlängerte Werkbank



verlängerte Werkbank 17 Jan 2009 06:52 #3006

Folgende Situation: Produktionsstandort 1 hat mit 100 Mitarbeitern ein ISO/TS Zertifikat und errichtet einen zweiten Produktionsstandort mit 30 Mitarbeitern. Der neue Standort besitzt die ISO/TS Konformitätsbescheinigung und wird komplett von Standort 1 gesteuert. Automotivprodukte werden ab Standort 1 geliefert. Beide sind 50km voneinander entfernt.

Ist der Standort 2 eine verlängerte Werkbank? Muss ich den Standort 2 als Lieferant behandeln, d.h. QSV abschließen, Lieferantenbewertung durchführen etc.?

Beste Grüße
Rudi
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Aw: verlängerte Werkbank 18 Jan 2009 18:03 #3015

Ich kenne da eine ähnliche Situation. Hier geht es um eine Galvanik.
Das Unternehmen hat ebenfalls zwei Standorte - beide Standorte sind
auf einzelne Oberflächen spezialisiert!

Bis dato laufen beide Standorte unter einer Lieferantennummer.

Eine QSV besteht mit dem Gesamtunternehmen - ist also nicht für
die einzelnen Standorte notwendig. Auch die Lieferantenbewertung kann
man für beide Standorte zusammenfassen.

Nun ist das Problem, dass sich die Standorte etwas in der Qualität unterscheiden.
Reklamationsrate ist bei Standort 2 viel höher als bei Standort 1.

Hier würde es jetzt für mich Sinn machen, beide Standorte unabhängig voneinander
zu bewerten!

In Deinem Fall würde ich ebenfalls auf eine zusätzliche QSV verzichten, schließlich
habt Ihr diese doch mit dem Gesamtunternehmen geschlossen, oder?

Die Lieferantenbewertung für den neuen Standort würde ich gezielt über entsprechende
Prozessaudits führen...
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Aw: verlängerte Werkbank 19 Jan 2009 06:09 #3016

Die Bewertungen lasse ich über Kennzahlen laufen. Monatliche Auswertungen der Liefertermintreue, Qualitätslage, Minimierung der Befundungsdauer usw. Nur das bezieht sich auf beide Standorte ingesamt und wird von Standort 1 gesteuert. Prozessorientierte Audits sind obligatorisch. Weisst du worüber ich stolpere? Das ist die 50km-Distanz zwischen den beiden Standorten. Für den Kunden ist es eine verlängerte Werkbank, der Zertifizierer sagt jedoch nein zur verlängerten Werkbank. Ich muss dazu nochmal erwähnen, dass vom Standort 2 auch Kunden der Weisswarenindustrie direkt ans Band beliefert werden. Automotivkunden jedoch nur ab Standort 1.

Das beste wäre doch eine Checkliste zur Definition der verlängerten Werkbank. Sollte diese nicht existieren, müssen wir uns diese mal erstellen, nich!?

Ich verbleibe mit besten Grüßen und wünsche
eine schöne Arbeitswoche
Rudi
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Aw: verlängerte Werkbank 19 Jan 2009 09:30 #3017

Hallo Rudi,

definition der verlängerten Werkbank :

Der metaphorische Ausdruck verlängerte Werkbank wird ursprünglich für industrielle Fertigungsbetriebe (oder gar ganze Volkswirtschaften) verwendet, die keine eigene Forschung und Entwicklung betreiben, sondern nur Lohnfertigung von Produkten anbieten, die von anderen Unternehmen (oder in anderen Volkswirtschaften) entwickelt wurden.

insofern Euer 2ter Standort komplett von Standort 1 gestauert wird und die Endprodukte auch von Standort 1 vertrieben werden kann Standort 2 entweder als Sublieferant oder eben als verlängerte Werkbank bezeichnet werden.

Eine Checkliste für diese verl. Werkbank ist mir bis dato nicht geläufig

mfg
R. Zipperer
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Aw: verlängerte Werkbank 19 Jan 2009 17:10 #3022

Ja stimmt, da war doch was?!

Da gab es doch die 10km- Grenze.
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Aw: verlängerte Werkbank 19 Jan 2009 17:13 #3023

Genau die Distanz, aber wo ist das für die verlängerte Werkbank definiert?
Gruss Rudi
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Aw: verlängerte Werkbank 19 Jan 2009 18:05 #3025

Gute Frage.
Das hätten wir mal gleich mit dem TÜV diskutieren sollen...
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Aw: verlängerte Werkbank 20 Jan 2009 07:11 #3027

Hallo zusammen,

anbei ein Link zu einer Diskussionsrunde des VDA - QMC

www.vda-qmc.de/uploads/media/QMC-Report-22.pdf

Bitte speziell auf Seite 4 Antwort auf Frage 3 schauen

Die ISO TS ist hier eher etwas schwammig ausgelegt ( siehe 3.1.3 entfernter Standort )

mfg
Rainer
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Aw: verlängerte Werkbank 20 Jan 2009 07:18 #3028

Hallo nochmal,

hinsichtlich des IATF - Leitfadens für die ISO TS 16949 folgende Info :

1.1 Anwendungsbereich
- Allgemeines
Entfernte Standorte mit unterstützender Funktion können
keine eigenständige Zertifizierung nach ISO/TS 16949:2002
erlangen.
Die Anwendung des prozessorientierten Audits in
der Automobilindustrie umfasst die Prüfung, Identifizierung
und das Management verbundener Aktivitäten. Der
prozessorientierte Auditansatz untersucht die kontinuierliche
Kontrolle über die Verbindung zwischen den einzelnen
Prozessen innerhalb des Systems sowie deren Kombination
und Wechselwirkung im Hinblick auf die Erfüllung der
Anforderungen der Technischen Spezifikation. Im Besonderen
sind die Verbindungen zwischen den am zu
auditierenden Standort identifizierten Prozessen und den
Prozessen der unterstützenden Einheiten, wie Entwicklungszentren,
Zentralen, Verteilerzentren nachzuweisen, um
zu zeigen, dass die Ergebnisse eines Prozesses direkt als
Eingabe für den nächsten genutzt werden.



4.1.1 Allgemeine Anforderungen
- Ergänzung

Wenn die Organisation Prozesse ausgliedert, darf die
technische Verantwortung nicht abgegeben werden. Besondere
Aufmerksamkeit gilt der Produkt- und Prozessentwicklung
(Abschnitt 7.3). Zum Beispiel ist die Organisation
für die Konformität mit dem Produktionsprozess- und Produktfreigabeverfahren
des Kunden, einschließlich aller externen
oder ausgegliederten Aktivitäten, verantwortlich.

Demzufolge gilt für Eure ausgeliederten Prozesse , dass Euer Zweigwerk nur ein sog. Montagepartner oder eben verlängerte Werkbank ist.

Eine QSV sehe ich nicht als verpflichtend aber dennoch als hilfreich an, abenso eine regelmässige Lieferantenbewertung um die Performance dieses Partners zu überwachen und im Bedarfsfall Massnahmen einzuleiten


Hoffe zur allgemeinen Verwirrung beigetragen zu haben


Gruß aus Mittelfranken

Rainer
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Letzte Änderung: 20 Jan 2009 07:19 von RZipperer.

Aw: verlängerte Werkbank 20 Jan 2009 08:27 #3032

Werte Kollegen

die ISO/TS16949 fordert definitiv, daß .-in dem Fall, alle Standorte eines Unternehmens die Produkte für die Automobilindustrie herstellen nach ISO/TS zertifiziert werden müssen. Wenn neue dazukommen, wird vorerst eine zeitlich begrenzte Konformitätserklärung ausgestellt, eine Zertifizierung in weiterer Folge ist unumgänglich.

MFG E.Pauer
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