Hallo,
in wie weit eine Stellenbeschreibung oder Aufgabenbeschreibung notwendig ist, hängt sicherlich erst einmal von der Größe des Unternehmens ab. Ein 2-Mann Betrieb benötigt diese nicht, da hier jeder alles macht. Bei einem Unternehmen mit 200 Mitarbeitern ist es schon sinnvoll.
Auch sollte für jede Tätigkeit eine entsprechende Beschreibung vorhanden sein (nicht nur bis zum gruppenführer). Jedoch ist es so, das der Werker/Arbeiter nicht eine individuelle Beschreibung hat, sondern das mehrere Werker/Arbeiter die gleihce Beschreibung haben.
Die Verträge und Zielvereinbarungen sind nicht teil der Beschreibung. Die Beschreibung muss wertneutral und ohne Ziele sein.
Zur Dokumentation: Im QMH sollte ein Organigramm enthalten sein, und alle genannten Stellen/Aufgaben sollten eine Beschreibung haben.(je nach Größe des Unternehmens).
Im Audit werden in der Regel stichprobenartig Beschreibungen abgefragt. Inhalte, die personalbezogen sind, müssen / dürfen dem Auditor nicht gezeigt werden (Datenschutz), insbesondere Inhalte der Personalakte.
Gruß
Thorsten