Guten Tag zusammen,
der TÜV hatte letzte Woche das fällige Überwachungsaudit zur TS 16949 bei uns durchgeführt.
Dabei wurde das Thema Prüfmittelüberwachung und Kalibrierung in Augenschein genommen.
Wir haben in unserer Fertigung teilw. Meßmittel mit der Kennzeichnung "NzF", also nicht zur Fertigung.
Diese Meßmittel werden nur eingesetzt, wenn der Einsteller an der Maschine seine Halter, Werkzeuge usw. während dem Rüstvorgang zurodnen kann.
Diese Meßmittel werden nicht zur Produktvermessung benutzt.
Dies ist auch so in unserem Verfahren beschrieben.
Der Auditor meint, das auch diese Meßmittel kalibrierrt werden müssen.
Ich habe in der TS nichts gefunden, was aussagt, das solche Prüfmittel nicht für den Rüstvorgang eingesetzt werden dürfen.
Wie ist den Eure Meinung dazu.
Würde mich auf ein Feedback sehr freuen.
Gruß
Japsis