Hallo Reinhard,
gemäß ISO/TS 16949:2002: 8.2.2.5 muss die Organisation interne Auditoren haben, die qualifiziert sind, gemäß der Anforderungen der TS zu auditieren. Dies bedeutet eine Ausbildung auf der Grundlage des Leitfadens für die Auditierung DIN EN ISO 19011 sowie der Zertifizierungsnorm DIN ISO 9001:2008 und der technischen Spezifikation 16949:2002, ggf. 14001, 18001 zu absolvieren. Zusätzliche Kenntnisse über ks-Forderungen sowie automotive Methoden für Interne Auditoren ISO/TS 16949, MSA, SPC, FMEA, APQP, PPAP, 8DR sind notwendig.
Ich empfehle dir eine mit dem VDA abgestimmte 1st/2nd-Party Auditorenausbildung mit abschließender Prüfung. Wenn du dieser Systematik folgst, wird dich kein Auditor mehr nach dem Ausbildungsinhalt fragen. Das ist so zu sagen non plus ultra.
Im Innenverhältnis solltest du oder der GF Auditoren berufen. Dies sollte auch der Belegschaft zur Kenntnis gebracht werden. Im Arbeitsvertrag, Stellen- oder Funktionsbeschreibung, Auditprogramm etc. sollte dies auch verankert werden.
zu 1. Nach erfolgreicher Prüfung bist du nun in der Lage interne Auditoren auszubilden. Als Nachweis sollte die Teilnahmebestätigung in die betreffende Personalakte.
zu 2. EN ISO 19011:2002 7.5.1, Auditoren sollen ihre ständige fachliche Weiterentwicklung nachweisen.
zu 3. Wenn Du die ISO/TS 2nd-party Auditorenprüfung absolviert hast, ist diese Qualifikation für deine Tätigkeit als Berater ausreichend und solange gültig wie die Zweite Ausgabe der ISO/TS 16949:2002.
zu 4. Nein.
Beste Grüße
Rudi