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Aufbewahrungsfrist von Aufzeichnungen
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THEMA: Aufbewahrungsfrist von Aufzeichnungen



Aufbewahrungsfrist von Aufzeichnungen 18 Nov 2008 06:43 #2761

Hallo,

gibt es in der Automotive Industrie konkrete Aufbewahrungsfristen für Aufzeichnungen? In der 16949 finde ich nur, dass die Lenkung von Aufzeichnungen den gesetzlichen, behördlichen und Kundenanforderungen genügen muss.

Gruß
Ansgar
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Aw: Aufbewahrungsfrist von Aufzeichnungen 18 Nov 2008 07:56 #2762

Aw: Aufbewahrungsfrist von Aufzeichnungen 18 Nov 2008 09:58 #2763

Für die Automobilisdustrie ist dies im VDA-Band 1 eigentlich weiter definiert.
Hier findet man nicht wie unter oben angegebenen Link die gesetzlichen Fristen, aber Anhaltspunkte für all das was vom Kunden nicht definiert ist.

Die Kunden haben dies übrigens häufig in íhren Kundenforderungen drin (Porsche, GM, Ford Mazda, Toyota etc.). Vieles soll mittlerweile auf Produktdauer und 15 Jahre (wie PPAP) aufgehoben werden, GM hatte mal pauschal 50 Jahre angegeben (etwa Restlebenserwartung der Manager )
Dies gilt auch für die Aufschreibung von fertigungsprüfungen. Man geht wohl davon aus, das alles auf Datenträger gepackt werden kann. Nur was niemand weiß, ob die in 50Jahren noch lesbar sind. Upps. Womit sich dann mein Kreis schliesst und ich wieder beim VDA Band 1 bin.

Gruß

Tamtom
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Aw: Aufbewahrungsfrist von Aufzeichnungen 18 Nov 2008 10:02 #2764

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß
Ansgar
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