Für die Automobilisdustrie ist dies im VDA-Band 1 eigentlich weiter definiert.
Hier findet man nicht wie unter oben angegebenen Link die gesetzlichen Fristen, aber Anhaltspunkte für all das was vom Kunden nicht definiert ist.
Die Kunden haben dies übrigens häufig in íhren Kundenforderungen drin (Porsche, GM, Ford Mazda, Toyota etc.). Vieles soll mittlerweile auf Produktdauer und 15 Jahre (wie PPAP) aufgehoben werden, GM hatte mal pauschal 50 Jahre angegeben (etwa Restlebenserwartung der Manager

)
Dies gilt auch für die Aufschreibung von fertigungsprüfungen. Man geht wohl davon aus, das alles auf Datenträger gepackt werden kann. Nur was niemand weiß, ob die in 50Jahren noch lesbar sind. Upps. Womit sich dann mein Kreis schliesst und ich wieder beim VDA Band 1 bin.
Gruß
Tamtom